businesspress24.com - Auch private Veranstalter können verantwortlich sein!
 

Auch private Veranstalter können verantwortlich sein!

ID: 1295293


(PresseBox) - Oft wird unterschätzt, dass auch Veranstalter privater Feiern für Schäden haftbar gemacht werden können. Auch sie sind grundsätzlich für die Sicherheit ihrer Gäste verantwortlich. Nachdem bei einer privaten Feier ein Gast durch Einnahme von unverdünnten Betäubungsmitteln aus einer Flasche, die der Gastgeber hatte herumstehen lassen, verstorben war, wurde der Gastgeber wegen fahrlässiger Tötung verurteilt ? obwohl er zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass man die Flüssigkeit nicht unverdünnt trinken dürfe.
Natürlich wird nicht jeder Gastgeber auf jeder Party Betäubungsmittel an seine Gäste verteilen, die vom Bundesgerichtshof in diesem Fall aufgestellten Grundsätze gelten aber überall:
?Die ausgesprochene Warnung des Gastgebers, das Mittel nicht unverdünnt zu sich zu nehmen, genügte angesichts des frei zugänglichen Aufstellens der Flasche in der Wohnung in Anwesenheit mehrerer Personen, die bereits zuvor Alkohol und verschiedene Drogen konsumiert hatten, dazu nicht?, so der Bundesgerichthof.
Das bedeutet: Je gefährlicher die Situation, desto weniger reicht nur ein Hinweis oder bspw. auch ein Schild.
Und weiter:
?Der Gastgeber hat daher ? eine Gefahrenquelle eröffnet. Dies begründete grundsätzlich seine Pflicht, dem von dieser Quelle für die Rechtsgüter Dritter ausgehenden Gefährlichkeitspotential durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen zu begegnen.?
Aus einem allgemeinen Risiko für den Besucher kann eine besondere Gefahr werden. Dann verschärfen sich die Anforderungen an den Gastgeber beträchtlich: ?? dass für den Täter Garantenpflichten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem aus dem allgemeinen Risiko eine besondere Gefahrenlage erwächst. Mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage ist der Täter verpflichtet, den drohenden Erfolg abzuwenden.?
Was sagt uns das: Am besten Geburtstag feiern ohne Gäste. Und wenn Gäste kommen, dann ohne Alkohol. Und wenn Alkohol getrunken wird, dann am besten nicht auf dem Geburtstag?




Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  hl-studios unterstützt die Bürgerstiftung Erlangen bei Benefizveranstaltung
Schaeffler zeigt Technologien für die Mobilität von morgen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 16.12.2015 - 06:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1295293
Anzahl Zeichen: 3532

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Marketing & Werbung


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 102 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch private Veranstalter können verantwortlich sein!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte



 

Who is online

All members: 10 590
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 154


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.