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Privater Vermieter: Nazis müssen draußen bleiben

ID: 1294278


(PresseBox) - Vermietet ein privater Vermieter seine Räumlichkeiten an eine Stadt, dann kann der Vermieter der Stadt zur Auflage machen, dass Rechtsradikale keinen Zutritt zur Veranstaltung haben dürfen.
Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden: 2012 hatte der Dortmunder Oberbürgermeister zu einer Diskussion mit Bürgern über Rechtsextremismus eingeladen, und dafür Räume von einem privaten Eigentümer gemietet. Als ein bekannter Rechtsradikaler teilnehmen wollte, wurde er aus dem Raum verwiesen, und klagte gegen das Hausverbot.
Das Verwaltungsgericht aber wertete das Hausverbot als rechtmäßig: Der Veranstalter sei an die Bedingungen des privaten Eigentümers gebunden. Das Recht auf Gleichbehandlung tritt damit gegenüber den Eigentümerbefugnissen zurück.
Anders hätte es ggf. ausgesehen, wenn die Stadt dieselbe Veranstaltung in stadteigenen Räumlichkeiten durchgeführt hätte.
Ein Schlupfloch?
Man könnte nun meinen, dass das Urteil ein Schlupfloch für Städte und Gemeinden biete, missliebige Radikale keinen Einlass gewähren zu müssen. Das mag grundsätzlich funktionieren, solange die Stadt bzw. Gemeinde allerdings nicht den Vermieter dazu bringt, extra zu diesem Zweck eine solche Bedingung in den Mietvertrag aufzunehmen.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Datum: 14.12.2015 - 06:52 Uhr
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