Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF): Erste Urteile gegen Anlageberater
(LifePR) - Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das Landgericht Weiden nun einen Anlageberater in zwei Verfahren zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatten jeweils Anleger, die aufgrund der Beratung eines Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatten. Dies, obwohl die Anleger dem Berater zuvor jeweils mitgeteilt hatten, dass sie nur eine absolut sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge suchen würden. Gleichwohl empfahl der Berater den Anlegern den Erwerb des Goldes bei der BWF Stiftung.
Die erste Kammer des Landgerichts Weiden sah hierin einen Verstoß gegen die anlegergerechte Beratung, da die Anleger keine Kapitalanlageerfahrung hatten und eine Investition für die Altersvorsorge suchten.
?Hierzu ist der Ankauf von Gold der BWF Stiftung aber nicht geeignet gewesen, da es sich nach unserer Einschätzung um nichts anderes als ein Spekulationsgeschäft handelte. Umso erfreulicher ist daher, dass das Gericht die Argumentation des Anlageberaters, er hätte die Goldanlage der BWF Stiftung selbst als sicher angesehen, nicht für ausreichend erachtet hat?, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. ?Es zeigt sich somit, dass gute Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre Verluste zu reduzieren.?
Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. ?Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung überzeugt uns nicht wirklich?, so Rechtsanwalt Luber weiter. ?Da zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.?
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Anleger, die sich der kostenfreien Interessensgemeinschaft ?Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF)? anschließen möchten, können sich jederzeit an CLLB Rechtsanwälte wenden.
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Datum: 11.12.2015 - 06:48 Uhr
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