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Umsatzsteuer für Pelz und Plunder

ID: 1290143


(PresseBox) - ?Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform (zum Beispiel ?eBay?) in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig?, steht im Leitsatz eines Urteils von August 2015 des Bundesgerichtshofs (BFH-Urteil, 12.8.2015, Az.: XI R 43/13).
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau rund 140 Pelzmäntel für etwa 90.000 Euro verkauft, die angeblich aus einer Sammlung ihrer verstorbenen Schwiegermutter stammten. Allerdings waren die Mäntel unterschiedlicher Konfektionsgröße, Pelzart oder Marke, so dass kein eindeutiges Sammelthema erkennbar war. Der BFH stufte daher den Verkauf als unternehmerische Tätigkeit ein. Ein weiteres Kriterium, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind laut BFH auch Maßnahmen, die aktiv zur Vermarktung beitragen.
Mit diesem Urteil wird einmal mehr bestätigt, dass Online-Verkäufer sehr genau hinschauen sollten, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, denn das Bundeszentralamt für Steuer spürt mit einer speziellen Suchmaschine über alle Verkaufsportale hinweg Steuersünder schnell auf ? mit teilweise harten Folgen für die Betroffenen.
Wer gelegentlich etwas verkauft, beispielweise nach der Entrümpelung des Kellers, hat nichts zu befürchten, allerdings darf die 600-Euro-Grenze pro Kalenderjahr nicht überschritten werden. Anders sieht es beim gezielten Ankauf von Gegenständen aus, die gleich wieder weiterverkauft werden, denn hier greift die Steuerpflicht. Dies gilt auch für unliebsame Geschenke, die direkt nach Erhalt weiterverkauft werden. Wer jedoch eine Jahresfrist abwartet, kann diese steuerfrei abgeben.

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.




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Datum: 02.12.2015 - 05:31 Uhr
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