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Muss ein Sicherheitskonzept?Sicherheitskonzept? heißen?

ID: 1289792


(PresseBox) - Oft bekomme ich die Frage gestellt: Herr Waetke, brauchen wir ein Sicherheitskonzept?
Es gibt dazu vereinzelte Vorgaben aus verschiedenen Normen, aber: Ein Sicherheitskonzept ist letztlich eine gesammelte, ggf. etwas fundiertere und detaillierte Planung für den Gefahrenfall bzw. Notfall. Letztlich aber ist jeder (!) Veranstalter verpflichtet, grundsätzlich das zu tun, was erforderlich und zumutbar ist, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Ob er das nun in einzelne Dokumente schreibt oder ein zusammenhängendes Dokument und ?Sicherheitskonzept? drüber schreibt, ist letztlich egal.
Inhalt eines Sicherheitskonzepts?
Was Inhalt eines Sicherheitskonzeptes ist, ist zurzeit noch nicht so ganz klar. Allein für das Sicherheitskonzept des Betreibers einer Versammlungsstätte, die unter die Versammlungsstättenverordnung fällt, kann man aus § 43 Abs. 2 MVStättV Inhalte eines Sicherheitskonzeptes herauslesen.
Selbst wenn es also keine Vorgabe aus einer Vorschrift gibt, ein ?Sicherheitskonzept? zu erstellen ? der Veranstalter (ggf. auch der Betreiber) darf das Thema Sicherheit natürlich nicht ausblenden. Ob er nun aber seine wesentlichen Sicherheitsplanungen in einem ?Konzept? zusammenfasst oder sie sich in verschiedenen Dokumenten wiederfinden, spielt grundsätzlich keine Rolle: Maßgeblich ist, dass es funktionieren muss; insoweit macht eine Zusammenfassung innerhalb eines Dokuments durchaus Sinn, um schnell Zugriff auf wesentliche Fragen im Gefahrenfall zu haben.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Datum: 01.12.2015 - 09:52 Uhr
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