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Appell an die Bundesregierung: Keine Kinderarbeit beiöffentlich eingekauften Waren / Gesetzentwurf zur öffentlichen Beschaffung erlaubt auch Produkte aus Kinderarbeit

ID: 1289514


(ots) - Die Bundesregierung muss sicherstellen,
dass Produkte, die der Staat einkauft, keinesfalls durch Kinderhand
entstanden sind. Das fordert das aus 52 zivilgesellschaftlichen
Organisationen bestehende CorA-Netzwerk für
Unternehmensverantwortung. Am Donnerstag wird im Bundestag in zweiter
Lesung über den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts
beraten, der die EU-Richtlinie (2014/24/EU) in nationales Recht
umsetzen soll. Laut dem Entwurf bleibt es den bundesweiten
Vergabestellen freigestellt, ob sie ein Unternehmen bei einem Verstoß
gegen das Verbot von Kinderarbeit von der Auftragsvergabe
ausschließen wollen oder nicht.

»Die Bundesregierung hat die Pflicht, Kinder vor Ausbeutung zu
schützen. Davon ist dieser Gesetzentwurf meilenweit entfernt«,
kritisierte Annelie Evermann, Referentin für nachhaltige Produktion
und öffentliche Beschaffung bei Weltwirtschaft, Ökologie und
Entwicklung (WEED) den Entwurf. Gemäß der EU-Richtlinie sollen die
Mitgliedsstaaten für die Einhaltung geltender umwelt-, sozial- und
arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge sorgen. Dazu gehören auch die Konventionen 138 und 182 der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Kinderarbeit, denen sich
die Bundesregierung verpflichtet hat. Sie regeln nicht nur das
Mindestalter, sondern schließen die schlimmsten Formen von
Kinderarbeit aus. Mittlerweile ist weitgehend anerkannt, dass diese
Konventionen auch über Staatsgrenzen hinaus für globale Lieferketten
gelten.

»Weltweit arbeiten rund 85 Millionen Kinder unter ausbeuterischen
Bedingungen. Etwa zehn Prozent der Kinder stellen Produkte her, die
in Industrieländer exportiert werden und Gegenstand der öffentlichen
Beschaffung sein können. Dazu gehören Kleidung, Kaffee, Tee oder
Kakao, aber auch Natursteine - oft unter prekären Bedingungen. Viele




Kinder arbeiten beispielsweise ohne jegliche Schutzkleidung in
Steinbrüchen, sind in direktem Kontakt mit gesundheitsschädlichen
Pestiziden oder tragen schwere Lasten«, erläuterte Antje Ruhmann,
Referentin für Kinderrechte bei terre des hommes.

»Die Bundesregierung muss Kinder bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge bestmöglich schützen«, sagte Julia Otten, Referentin für
zukunftsfähiges Wirtschaften in globalen Lieferketten bei
Germanwatch. »Öffentliche Auftraggeber sollten Unternehmen vom
Auswahlverfahren ausschließen müssen, wenn diese gegen das Verbot von
Kinderarbeit verstoßen.«

Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung besteht aus 52
Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für verbindliche
Regeln für die Verantwortungsübernahme von Unternehmen einsetzen
(www.cora-netz.de). Germanwatch, WEED und terre des hommes sind
Mitglieder des Koordinationskreises des CorA-Netzwerks.



Pressekontakt:
Annelie Evermann, WEED: 030 / 28 04 18 11,
annelie.evermann(at)weed-online.org
Julia Otten, Germanwatch: 030 / 2 88 83 56 86, otten(at)germanwatch.org
Antje Ruhmann, terre des hommes: 05 41 / 71 01-161, a.ruhmann(at)tdh.de

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Datum: 01.12.2015 - 05:00 Uhr
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