Kfz-Versicherungswechsel bei Beitragserhöhung nach 30.11. noch möglich
(ots) - 
   Sonderkündigungsrecht ermöglicht Kfz-Versicherungswechsel auch 
nach dem Stichtag / Wechseln lohnt sich: durchschnittliche 
Kfz-Haftpflichtprämie für Wechsler sinkt seit Juli im Schnitt um 19 
Prozent / Angabe der Prämienerhöhung als Kündigungsgrund wichtig
   Erhalten Kunden von ihrem Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung, 
haben sie die Möglichkeit auch noch nach dem Stichtag der 30. 
November ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Versicherte profitieren 
durch einen Wechsel aktuell von niedrigen Prämien. Der 
durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag hat sich für 
Wechsler im November im Vergleich zum Juli um 19 Prozent verringert.
   Um Kündigungen zu verhindern, teilen einige 
Versicherungsunternehmen Erhöhungen der Versicherungsprämie erst kurz
vor oder sogar erst nach dem Wechselstichtag mit. Mit explizitem 
Bezug auf die Prämienerhöhung haben Versicherungskunden das Recht zur
außerordentlichen Kündigung - unabhängig vom Wechselstichtag. Diese 
muss allerdings innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhung 
bei der Assekuranz eingehen.
   Durchschnittlich Kfz-Haftpflichtprämien Prämien seit Juli um 19 
Prozent gefallen
   Versicherungswechsler zahlen im November durchschnittlich 63 Euro 
weniger als im Juli für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies ergibt
eine Differenz von 19 Prozent zwischen der durchschnittlichen Prämie 
für Wechsler im Juli im Vergleich zu der durchschnittlichen Prämie im
November.
   Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung bei Prämienerhöhung 
nutzen
   "Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, 
wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Es
gilt z. B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs 
in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist", sagt Thilo 
Knaupp vom Vergleichsportal CHECK24.de. "Das Sonderkündigungsrecht 
gilt selbst dann, wenn die Gesamtprämie zwar günstiger wird, aber 
eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt".
   Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner können 
Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ein Recht zur außerordentlichen 
Kündigung ihres Versicherungsvertrages haben.
   Nach Beitragserhöhung: Versicherungskunden haben einen Monat Zeit 
zu kündigen
   Sobald die Mitteilung über die Prämienerhöhung eintrifft, haben 
Verbraucher einen Monat Zeit ihre Kfz-Versicherung schriftlich zu 
kündigen. Dabei ist es wichtig, im Kündigungsschreiben explizit die 
Prämienerhöhung als Kündigungsgrund zu nennen. Fehlt dieses 
Kündigungsargument, kann das Versicherungsunternehmen die Kündigung 
ablehnen. Wirksam wird diese frühestens zum Zeitpunkt, zu dem der 
neue Preis gültig wird.
   *CHECK24 Prämienindex, Grundlage des Prämienindex: Millionen von 
Abschlüssen, die seit April 2009 über CHECK24.de getätigt wurden, 
Stand 27.11.2015
   Über die CHECK24 Vergleichsportal GmbH
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Vergleichsportal im Internet und bietet Privatkunden Versicherungs-, 
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Datum: 30.11.2015 - 01:30 Uhr
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