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Ausnahmen beim Mindestlohn: Gleiches Unrecht für alle

ID: 1287511

Ausnahmen beim Mindestlohn: Gleiches Unrecht für alle


(pressrelations) -
Die Arbeitgeber halten Ausnahmeregelungen für notwendig, etwa beim
Mindestlohn - aber nicht allein für Flüchtlinge. Arbeitgeberpräsident
Kramer will die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose auf Flüchtlinge
anwenden und diese auf ein Jahr ausweiten. Langzeitarbeitslose können
bislang bei ihrer Neueinstellung im ersten halben Jahr unterhalb des
Mindestlohns von 8,50 Euro beschäftigt werden. Dazu Bernd Riexinger,
der Vorsitzender der Partei DIE LINKE:

Arbeitgeberpräsident Kramer fordert gleiches Unrecht für alle und will
die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge
gleichermaßen verschlechtern. Es ist abscheulich, dass den Arbeitgebern
ausgerechnet die Menschen, die am untersten Rand der Gesellschaft leben,
nicht einmal 8,50 Euro wert sind.

Es geht hier um ein Gesetz und keinen Schweizer Käse mit vielen
Löchern! Ein flächendeckender Mindestlohn muss auch flächendeckend
sein und darf keine Ausnahmen haben. Flüchtlinge und
Langzeiterwerbslose werden in einen Topf geworfen auf dem "wertlos"
steht. Es ist wichtig, dass der DGB bereits klare Kante gegen Ausnahmen
beim Mindestlohn zeigt. DIE LINKE lehnt jede Ausnahme beim Mindestlohn
ab.


DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 24009 543 oder -4
Telefax: 030 24009 220

Mail: bundesgeschaeftsstelle(at)die-linke.de
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Datum: 25.11.2015 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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