businesspress24.com - Unklare Erbfolge
 

Unklare Erbfolge

ID: 1287226


(LifePR) - Enthält ein gemeinschaftliches Ehegattentestament die Formulierung ?Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten" kann unklar bleiben, ob hiermit die gesetzlichen Erben verbindlich als Schlusserben eingesetzt werden sollen. Im konkreten Fall hatte die verstorbene Erblasserin 1987 mit ihrem vorher verstorbenen Ehemann ein gemeinschaftliches Ehegattentestament errichtet. In diesem hatten sich die Ehegatten wechselseitig zu Erben des Erstversterbenden eingesetzt und in Bezug auf den Tod des Letztversterbenden die strittige Formulierung aufgenommen. Aus ihrer Ehe gingen zwei Töchter hervor, die heute in Essen und in Spanien leben. Nach dem Tod ihres Mannes errichtete die Erblasserin 2013 ein weiteres Testament, in dem sie unter anderem eine Testamentsvollstreckung nach Maßgabe einer vom Amtsgericht ? Nachlassgericht ? Essen zu ernennenden Person anordnete. Nach dem Tod der Erblasserin ernannte das Nachlassgericht einen Rechtsanwalt aus Essen zum Testamentsvollstrecker. Gegen diese Bestimmung wandte sich eine der Töchter mit der Begründung, die Testamentsvollstreckung beeinträchtige ihre Rechtsstellung als Schlusserbin, die in dem gemeinschaftlichen Testament mit bindender Wirkung verfügt worden sei und deshalb durch ein weiteres Testament des überlebenden Ehegatten nicht mehr wirksam habe eingeschränkt werden können. Die Beschwerde ist erfolglos geblieben. Das OLG Hamm konnte dem gemeinschaftlichen Ehegattentestament bereits nicht
entnehmen, dass die Töchter zu Schlusserben eingesetzt werden sollten. In dem Testament fehle eine ausdrückliche entsprechende Bestimmung, da die gewählte Formulierung unklar und mehrdeutig war, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 15 W 142/15).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  WWW.CLLB-Versicherungsrecht.de: Erfolg für CLLB Rechtsanwälte
Baurecht: Wann müssen optische Mängel beseitigt werden?
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 25.11.2015 - 03:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1287226
Anzahl Zeichen: 7631

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 41 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unklare Erbfolge
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 99


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.