Deutsche Umwelthilfe stellt bis zu 25-fach erhöhte Stickoxid-Emissionen bei einem getesteten Renault Espace Diesel fest
(ots) - DUH veröffentlicht erschreckende Ergebnisse von 
Abgasmessungen an einem Euro 6 Diesel-Pkw des französischen 
Herstellers Renault - Einhaltung des Stickoxid 
(NOx)-Emissionsgrenzwertes nur bei spezieller Vorkonditionierung und 
kaltem Motor - Bei fünf Abgasmessungen im Prüfzyklus mit warmem Motor
waren die NOx-Emissionen um das 13- bis 25-fache erhöht - DUH hat 
weitere Fahrzeugtests an deutschen und ausländischen Diesel-Pkw 
beauftragt
   Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz hat 
im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Stickoxid 
(NOx)-Emissionen eines Renault Espace 1.6 dCi (Frontantrieb, 
Laufleistung 12.300 km, Euro 6b) untersucht. Dabei wiesen 
insbesondere die im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) gefahrenen 
Tests mit warmem Motor sehr hohe NOx-Emissionen auf. Die Werte 
überschreiten den geltenden Grenzwert für Euro 6 Fahrzeuge um das 13-
bis 25-fache. Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule kommt in 
ihrem Prüfbericht zu dem Ergebnis: "Die gemessenen NOx-Werte von 6 
NEFZ Messungen überschreiten den Grenzwert von 80 mg/km. Zwei Tests 
zeigen Werte tiefer als 80 mg/km."
   "Den Renault Espace Diesel haben wir für eine Überprüfung 
ausgesucht, weil er bereits in anderen Tests mit erschreckend hohen 
Realemissionen aufgefallen ist. Bei unseren Nachprüfungen zeigte sich
ein bestimmtes Muster. Nur wenn er in einer ganz bestimmten Form auf 
die am Folgetag stattfindende Prüfung vorbereitet wurde, bestand er 
diese mit Bravour. Alle Abweichungen in der Vorkonditionierung 
beziehungsweise Tests mit warmem statt kaltem Motor führten zu 
Dieselabgaswerten, die wir in dieser Höhe noch nie gemessen haben", 
sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir fordern das 
Bundesverkehrsministerium dazu auf, sowohl den bereits vor einem 
Monat übermittelten Prüfbericht über einen Opel Zafira Diesel als 
auch diese neuen Prüfergebnisse zum Anlass zu nehmen, um eigene 
behördliche Nachprüfungen anzustellen."
   Im Schweizer Prüflabor wurden insgesamt neun Einzelmessungen 
durchgeführt, acht im offiziellen Prüfzyklus NEFZ, ein weiterer in 
einem von der DUH entwickelten eigenen Zyklus. Vor jedem der 
NEFZ-Durchläufe wurde zur Vorkonditionierung des Testfahrzeuges 
entweder ein gesamter NEFZ gefahren oder drei Wiederholungen des 
Außenstadtanteils des NEFZ (EUDC). Die Vorkonditionierung ist im 
Testverfahren vorgeschrieben, um die Vergleichbarkeit und 
Reproduzierbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.
   Die Messergebnisse im NEFZ mit warmem Motor zeigten extrem hohe 
NOx-Emissionen mit Werten von bis zu 2.061 mg/km. Erlaubt sind 80 
mg/km. Eine Einhaltung beziehungsweise Unterschreitung des 
Grenzwertes wurde bei zwei Zyklen mit kaltem Motor und einer 
Vorkonditionierung mit Außenstadtzyklus erreicht. Eine Messung mit 
kaltem Motor und Vorkonditionierung mit einem NEFZ-Zyklus ergab 
ebenfalls eine Überschreitung mit einem Wert von 235 mg NOx/km.
   "Emissionswerte in dieser Höhe kennen wir aus den späten 80er 
Jahren des vorigen Jahrhunderts, vor der Einführung der 
Euro-Abgasstandards. Es ist unglaublich, dass auch heute noch 
sogenannte moderne Diesel-Fahrzeuge unterwegs sind, die die Atemluft 
derartig belasten", so der international tätige Verkehrsexperte Axel 
Friedrich. "Das macht deutlich, dass wir mit der heutigen Form der 
Zulassungsverfahren nicht weiterkommen, sondern einen umfassenden 
Umbau des Systems brauchen, in das regelmäßige Kontrollmessungen auf 
der Straße verbindlich integriert werden."
   Die DUH hat am 19.11.2015 Klagen gegen die zuständigen Behörden 
mehrerer Städte eingereicht, in denen die NO2-Grenzwerte in der 
Atemluft anhaltend überschritten werden. In Wiesbaden, Darmstadt und 
München reichte sie Vollstreckungsklagen ein, da in diesen Städten 
trotz geltender Urteile aus früheren Verfahren die Einhaltung der 
Grenzwerte nicht absehbar ist. Die DUH fordert unter anderem ein 
Einfahrverbot für Dieselfahrzeuge, solange nicht nachgewiesen ist, 
dass diese die geltenden Abgasgrenzwerte der Eurostufe 6 einhalten. 
Dieser Forderung hatte sich unter anderem ein Aktionsbündnis von 
Anwohnern des Stuttgarter Neckartors angeschlossen und dies mit einer
Demonstration am 21.11.2015 eindrücklich unterstrichen. Die DUH hat 
auch das Regierungspräsidium Stuttgart verklagt. Baden-Württembergs 
Landeshauptstadt weist deutschlandweit die höchsten Belastungswerte 
auf.
   "Alle Klagen sind mittlerweile nachweislich bei den Gerichten 
eingegangen. Wir sind zuversichtlich, dass sie innerhalb eines Jahres
entschieden werden", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den
verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen vertritt.
   Am vergangenen Wochenende war bekannt geworden, dass die 
US-Behörden weitere 75.000 Fahrzeuge von VW ins Visier genommen 
haben. Auch bei sämtlichen Diesel-Fahrzeugen der Marken VW und Audi 
mit 3,0-Liter-Motoren aus den Modelljahren 2009 bis 2015 sei die von 
den amerikanischen Behörden bei VW, Audi und Porsche als illegal 
klassifizierte Abgassteuerungssoftware zum Einsatz gekommen. Das 
haben die Hersteller inzwischen eingeräumt.
   "Es stellt sich die Frage, welche Erkenntnisse die deutschen 
Kontrollbehörden über diese ''zweite'' beziehungsweise ''dritte'' 
Software haben, die offensichtlich bei VW, Audi und Porsche auch in 
Europa im Einsatz ist. Verkehrsminister Dobrindt geht offensichtlich 
davon aus, dass deren Einsatz in Europa legal ist. Wir fordern eine 
sofortige Offenlegung der den Behörden bekannten technischen Details 
und Wirkungsweise dieser Abgasbeeinflussungssoftware. Messungen einer
Audi A 8 Limousine durch unseren Dachverband T&E zeigten auf der 
Straße eine Überschreitung des NOx-Grenzwertes um das fast 22-fache. 
Diese von Regierungsmitgliedern gern genutzte Diesel-Limousine zählt 
damit zu den dreckigsten Euro 6 Diesel Pkw überhaupt", betont Resch.
   Das Verkehrsministerium zeigt nach Auffassung der DUH weiterhin 
kein wirkliches Interesse an einer Aufklärung des 
Diesel-Abgasskandals. Die DUH hatte dem Ministerium nach ihrer 
Pressekonferenz am 23.10.2015 neben dem veröffentlichten Prüfbericht 
zu einem Opel Zafira Diesel weitere Informationen angeboten. Bis 
heute ist das Verkehrsministerium nicht zu einem Gespräch über 
weitere vorliegende technische Hinweise bereit.
   Auszüge aus dem Prüfbericht zu NOx-Messungen an einem Renault 
Espace Diesel sowie Pressebilder finden Sie unter 
http://l.duh.de/p241115.
   Für den Inhalt der Pressemitteilung ist die Deutsche Umwelthilfe 
e.V. verantwortlich.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de 
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin(at)gmail.com 
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt in der Kanzlei Geulen & Klinger 
- Rechtsanwälte 
(Berlin), Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com 
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, DUH-Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf(at)duh.de  
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
      
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Datum: 24.11.2015 - 04:00 Uhr
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