neues deutschland: Gesetz zur Sterbehilfe: Leiden und Leidenlassen
(ots) - Was ist geschäftsmäßige Suizidhilfe? Kein Phänomen
jedenfalls, das in Deutschland zu moralisch ähnlich verwerflicher
Gewöhnung ans Sterben geführt hätte wie etwa die Debatte über Kriege.
Schon der Begriff Kollateralschäden bliebe jedem Disputanten im Halse
stecken, wenn es um die letzte Hilfe für Todkranke geht. Doch um
angeblich drohender gewinnmotivierter Sterbehilfe vorzubeugen, ist
das Gesetz entstanden, das der Bundestag nun beschlossen hat. Es
handelt sich um die moralisch begründete Verschärfung einer
Strafandrohung. Auch jetzt schon ist Sterbenlassen ohne deutlich
signalisierten Willen des Patienten eine Straftat. Schon jetzt ist es
nicht nur für Betroffene, sondern auch für mit dem Leiden
konfrontierte Angehörige und Freunde eine Grenzerfahrung, die nur mit
Hilfe erfahrener, von Strafandrohungen unbehelligter Ärzte zu
bewältigen ist. Dabei ist massenhaftes Leiden ein intimer Begleiter
unserer alternden Gesellschaft, die Konsequenzen zu bedenken
zweifellos Aufgabe auch des Gesetzgebers. Mit dem Hospizgesetz ist
dies geschehen, wenn auch nicht in der notwendigen Konsequenz. So
kann man die Freiheit, die die Fraktionen ihren Abgeordneten bei der
Behandlung des Themas Sterbehilfe einräumten, noch als das beste
Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens ansehen. Als ein seltenes
Beispiel von selbstbestimmter Meinungsbildung im Parlament. Der
Freiheit letzte Konsequenz, die freie Verfügung über das eigene
Leben, wird mit dem Gesetz eher beschnitten.
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Datum: 06.11.2015 - 11:29 Uhr
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