ZDF-Magazin "Frontal 21": 10-Prozent-Wohnflächenklausel wird fallen/SPD-Rechtspolitiker Wiese kündigt Mietrechtsänderung an
(ots) - "Es wird Einsparungen geben für die Mieterinnen und
Mieter. Das ist Mieterschutz, den wir hier auf den Weg bringen, und
das ist ein guter Ansatz." Mit diesen Worten kündigt der
SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese im Interview mit dem ZDF-Magazin
"Frontal 21" eine seit langem geforderte Änderung des Mietrechts an.
Das "Frontal 21"-Interview ist zu sehen am Dienstag, 20. Oktober
2015, 21.00 Uhr, im ZDF.
Betroffene Mieter klagen seit Jahren darüber, sich bei
Wohnflächenabweichungen von weniger als zehn Prozent wegen einer
BGH-Grundsatzentscheidung rechtlich nicht durchsetzen zu können.
Daher zahlen sie Miete für eine Wohnfläche, die es tatsächlich gar
nicht gibt. Außerdem wirken sich diese Wohnflächenabweichungen bei
Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen aus. Die Große
Koalition habe sich deshalb grundsätzlich darauf geeinigt, die
10-Prozent-Hürde zu kippen, erklärt Wiese weiter. "Für die
Mieterinnen und Mieter wird eine kleinere Abweichung auf jeden Fall
zu Verbesserungen führen." Wiese hält eine neue Grenze von fünf
Prozent für möglich. Letzte Details müssten noch geklärt werden.
Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr
2004 gibt es die Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichungen: Nur bei
Wohnungen, deren tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent
gegenüber dem Mietvertrag abweicht, können Mieter vor Gericht ihre
Ansprüche problemlos durchsetzen. Bei weniger als zehn Prozent haben
sie dagegen bisher so gut wie keine Chance, rechtlich dagegen
vorzugehen, und zahlen drauf. Mieterverbände, Fachanwälte und
Politiker kritisieren diese 10-Prozent-Hürde seit Jahren als zu hoch.
Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass bei jeder zweiten bis dritten
Wohnung die angegebene Wohnfläche falsch ist.
Wiese pocht auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages zwischen
CDU/CSU und SPD. Darin heißt es: "Wir werden für alle Rechtsgebiete
klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- beziehungsweise
Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche, zum Beispiel für die Höhe
der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und
Betriebskosten sein kann." Das müsse jetzt im zweiten Mietrechtspaket
umgesetzt werden. Ein Gesetzesentwurf soll Anfang nächsten Jahres im
Parlament vorliegen. "Wenn alles gut läuft, könnte das Gesetz bis zur
Sommerpause 2016 durch sein", schätzt SPD-Politiker Wiese.
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Datum: 20.10.2015 - 06:57 Uhr
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