businesspress24.com - Wer mit Drogen erwischt wird muss um seinen Führerschein bangen
 

Wer mit Drogen erwischt wird muss um seinen Führerschein bangen

ID: 1275439

Ausnahmen gibt es nur bei Cannabis - darauf verlassen sollte man sich besser nicht


(LifePR) - Wer Drogen konsumiert und gleichzeitig ein Kraftfahrzeug führt, dem ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das ist einleuchtend und dient der Sicherheit im Straßenverkehr. Was viele jedoch nicht wissen: Die Fahrerlaubnis kann sogar entzogen werden, wenn unter Drogeneinfluss gar kein Fahrzeug bewegt wird. Selbst wenn keine Ausfallerscheinungen auftreten und bereits bei geringer nachgewiesener Betäubungsmittelkonzentration im Körper ist der Führerschein in Gefahrt. Begründet wird dies mit der erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und der Beeinträchtigung der Fähigkeit zu verantwortlichen Entscheidungen durch die Droge. Der Konsument kann nämlich nicht mehr entscheiden, ob er fahruntauglich ist. Grund genug von einer generellen Fahruntüchtigkeit auszugehen.
Lediglich beim Konsum von Cannabis sind im Gesetz einige Ausnahmen vorgesehen. Derjenige, der
Cannabis nur gelegentlich konsumiert,
den Konsum und das Fahren trennen kann (also nicht unter Drogeneinfluss als Fahrer aufgegriffen wird),
der nicht noch zusätzlich Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich nimmt
der keine Störung der Persönlichkeit vorweist
und schließlich auch keinem Kontrollverlust unterliegt
dem sei noch nicht ?direkt? die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Diese Unterscheidung zwischen Cannabis und anderen Drogen geschieht auch in der Praxis, wie ein Urteil der Verwaltungsgerichts Trier zeigt. Ein junger Mann war beim Autofahren angehalten worden, nachdem er eine ?Kräutermischung? konsumiert hatte. Diese Kräuter wirkten zwar ähnlich wie der Cannabiswirkstoff THC, sie waren aber synthetisch hergestellt bzw. verändert. Zusätzlich wies der Fahrer Ausfallerscheinungen auf und wurde beim Führen eines Fahrzeugs erwischt. Grund genug für die Behörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
Dr. Christian Bock
Fachanwalt für Verkehrsrecht




http://www.rsw-beratung.de/


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Meldepflicht auch für Teilerzeugnisse mit gefährlichen Stoffen
Singulus Technologies AG:  Bekommen Anleiheninhaber jetzt Aktien? Ist eine Kündigung der Anleihe sinnvoll?
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 14.10.2015 - 05:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1275439
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 54 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wer mit Drogen erwischt wird muss um seinen Führerschein bangen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Eurojuris Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Eurojuris Deutschland e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 248


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.