Unversteuerte Kapitaleinkünfte bleiben kaum noch verborgen - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Unversteuerte Kapitaleinkünfte bleiben kaum noch verborgen?Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

(businesspress24) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten können kaum noch vorm deutschen Fiskus verborgen werden. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, kann Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) gestellt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterzieher mit prominenten Namen füllen schnell die Schlagzeilen. Steuerhinterzieher, die nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, sind für die deutschen Ermittler aber ebenso interessant. Dabei dürften die Listen der Ermittler in den vergangenen Monaten immer länger geworden sein. Denn die Möglichkeiten der deutschen Steuerfahndung auch international tätig zu werden, sind enorm gestiegen.
Das liegt einerseits daran, dass die Staaten im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung immer enger kooperieren und neue gesetzliche Möglichkeiten schaffen und andererseits auch daran, dass internationale Banken nicht mehr im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung genannt werden wollen und die Kunden drängen, ihre Konten zu bereinigen. Durch das Mittel der Gruppenanfrage kann der deutsche Fiskus schon jetzt Auskünfte zu Konten deutscher Bürger in Österreich oder der Schweiz verlangen. Mit Beginn des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten ab 2017 erhöhen sich die Möglichkeiten der Ermittler noch einmal erheblich. Gleichzeitig steigt die Gefahr der Entdeckung für die Steuersünder spürbar an.
Solange die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt ist, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden. Obwohl die Zeit langsam knapp wird, sollte eine Selbstanzeige nicht übereilt abgegeben werden. Denn nur wenn eine Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt wird, sondern auch vollständig und fehlerfrei ist, kann sie strafbefreiend wirken.
Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können die spezifischen Umstände eines jeden Falls würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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Datum: 13.10.2015 - 04:40 Uhr
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