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Urhebervertragsrecht: Kritik an Augenwischerei der Verleger

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Urhebervertragsrecht: Kritik an Augenwischerei der Verleger


(pressrelations) -
Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Versuch der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, den Reformbedarf des Urhebervertragsrechts zu diskreditieren, als Augenwischerei auf Kosten der freien Journalisten kritisiert. Die Verlegerverbände BDZV und VDZ hatten am heutigen Donnerstag in einer gemeinsamen Erklärung die fehlende Augenhöhe von Urhebern und Verlagen bestritten. Außerdem bestünden "bereits seit Jahren kollektive Regelungen für die Presse im Bereich des Urhebervertragsrechts", hieß es. Deshalb sei eine Reform, wie sie das Bundesjustizministerium anstrebt, überflüssig, folgerten die Verleger.

"Zeitungs- und Zeitschriftenverleger versuchen den Eindruck zu erwecken, als ob Urheber und Verlage reibungslos zusammenarbeiten würden", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Sie blenden dabei völlig aus, dass viele Zeitungsverlage die Gemeinsamen Vergütungsregeln boykottieren und Vereinbarungen über Mindesthonorare mit den Zeitschriftenverlegern bis heute fehlen." Der DJV sei gerne bereit, mit Zahlenmaterial den Boykott der Vergütungsregeln durch die Verlage zu untermauern. Konken: "Wer die Interessen der Urheber ernst nimmt, zweifelt die Notwendigkeit einer Reform durch den Gesetzgeber nicht an." Zu Recht beabsichtige der Entwurf auch, Vergütungsansprüche für jede Nutzung der journalistischen Werke gesetzlich zu verankern.

Konken: "Die Presseverlage haben sich die digitalen Nutzungsrechte auf Kosten ihrer Journalisten angeeignet, ohne dafür adäquat zu bezahlen.
Das will der Entwurf ändern."

Der DJV-Vorsitzende riet den Verlegerverbänden dazu, sich vor einer Absage an die Reform des Urhebervertragsrechts mit der Situation vor Ort vertraut zu machen.


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Datum: 08.10.2015 - 11:15 Uhr
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