VW Dieselskandal - erster Autobesitzer klagt auf Schadensersatz statt auf Rücknahme
(LifePR) - Die Gerichte müssen sich wegen des VW-Skandals bereits mit den Klagen von Autokäufern und Aktionären befassen. Doch die große Mehrheit der betroffenen Autobesitzer befürchtet zwar, dass Schäden zurückbleiben können, ist sich gleichzeitig aber sehr unsicher, ob sie besser abwarten oder jetzt handeln sollen. Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigen Betroffenen auf, dass sie bereits jetzt erfolgversprechend den Autohersteller VW verpflichten können, die Schäden und wirtschaftlichen Nachteile von den Autobesitzern fernzuhalten.
Denn trotz des Versprechens von Nachbesserungen hält sich Volkswagen bislang wegen Folgeschäden, wie den etwa erwartbaren Wertminderungen bei einem EA 189-Auto oder Mietwagenkosten, bedeckt. Mit anderen Worten: Die Betroffenen tragen derzeit dieses Risiko selbst. Und während die Autokäufer auf die Nachbesserung warten, können ? vor allem bei jüngeren Kaufverträgen ? Fristen für Gewährleistungsrechte und Garantien ablaufen.
VW soll verpflichtet werden, sämtliche Schäden der EA 189-Käufer zu übernehmen
Deswegen sollten sich betroffene Autokäufer absichern und bereits jetzt handeln. Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Denn selbst eine öffentliche Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können.
Fristen laufen ? Verkehrsrechtsschutz hilft auch Käufern weiter
Während des Wartens auf die Nachbesserung laufen gleichzeitig rechtliche Fristen ? etwa bei Gewährleistungsrechten oder Garantien ? unerbittlich weiter. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich absichern wollen, nicht zögern. Zudem können die allermeisten Autofahrer bei einem wichtigen und kritischen Punkt der Rechtsverfolgung, nämlich den anfallenden Kosten, auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.
Weitere Informationen rund um die Rechte betroffener EA 189-Käufer befinden sich auf www.vw-schaden.de
Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer ist schwerpunktmäßig im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Die 15 Anwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Kunden- und Verbraucherseite tätig und bearbeiten Fragestellungen rund um verschiedene Verbraucherrechte und damit eng damit verwandte Rechtsgebiete.
Eine weitere Besonderheit ist die Kenntnis des Umgangs mit sog. Großschadenfällen. Es kommt hier insbesondere darauf an viele Informationen und Unterlagen zu sammeln, zu sichten und auszuwerten und trotzdem die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls in die Bearbeitung einfließen zu lassen. Die Anwälte der Kanzlei haben bei großen Schadensfällen die Fälle von hunderten Geschädigten gleichzeitig zu bearbeiten und zu betreuen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist in Lahr/Schwarzwald ansässig, es werden Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet bearbeitet
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Eine weitere Besonderheit ist die Kenntnis des Umgangs mit sog. Großschadenfällen. Es kommt hier insbesondere darauf an viele Informationen und Unterlagen zu sammeln, zu sichten und auszuwerten und trotzdem die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls in die Bearbeitung einfließen zu lassen. Die Anwälte der Kanzlei haben bei großen Schadensfällen die Fälle von hunderten Geschädigten gleichzeitig zu bearbeiten und zu betreuen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist in Lahr/Schwarzwald ansässig, es werden Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet bearbeitet
Datum: 08.10.2015 - 06:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher
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