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Gewässerschutz schon in der Bauplanungsphase

ID: 1268094

Fachbetriebe als kompetente Ansprechpartner


(businesspress24) - sup.- Bei der Errichtung von Betriebsgebäuden muss in jeder Planungs- und Realisierungsphase viel Sachverstand von Fachleuten zusammengeführt werden. Die Ansprüche an das Expertenwissen steigen mit dem Gefährdungspotenzial, das von den Anlagen und Einrichtungen für die Umwelt ausgeht. Schutzbedürftig sind ganz besonders das Erdreich, das Grundwasser und andere Gewässer rund um das Bauvorhaben: Verunreinigungen durch undichte Tanks bzw. Rohrleitungen, durch unsachgemäß installierte Abscheider oder unzulängliche Entsorgungssysteme können äußerst kostspielige Konsequenzen haben und müssen unbedingt vermieden werden. Für diese sensiblen Bereiche bei der Errichtung von Bauteilen und Gebäudetechnik gilt deshalb nicht nur die Pflicht zu besonderer Wachsamkeit, sondern auch zu einem speziellen Know-how: Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Inhalten wie Kraftstoffe, Öle, Fette, Reinigungsmittel und andere Chemikalien dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die eine Zulassung nach Wasserrecht besitzen.

Die Profis dieser spezialisierten Betriebe wissen, worauf es bei der Installation von Tanks, Leitungen, Beschichtungen und Abscheidesystemen ankommt. Sie sollten laut einer Empfehlung des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) bereits in der Planungsphase erster Ansprechpartner sein, wenn es zum Beispiel um die Errichtung von Betriebstankstellen oder Waschanlagen für die Firmenfahrzeuge geht. Hier werden vom Gesetzgeber umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen verlangt, die verhindern sollen, dass wassergefährdende Kraftstoffe bzw. verunreinigte Abwässer austreten oder in die Kanalisation gespült werden. Um die erforderlichen Kompetenzen und die entsprechenden Zertifizierungen beim beauftragten Fachbetrieb zu gewährleisten, sollte auf das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik (http://www.bbs-gt.de) geachtet werden. Anbieter mit diesem Prädikat unterliegen strengen Gütebestimmungen, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und regelmäßig bei Kontrollen unter Beweis gestellt werden müssen. Eine Übersicht über alle Betriebe, die diesen Qualitätsanforderungen gerecht werden, ist unter www.bbs-gt.de abrufbar.




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Datum: 28.09.2015 - 08:05 Uhr
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