businesspress24.com - Gesetzliche Entsorgungspflicht für ärztliche Praxen
 

Gesetzliche Entsorgungspflicht für ärztliche Praxen

ID: 1263261

Mit dem 31. Dezember 2015 läuft die Aufbewahrungsfrist für Röntgenfilme von vor 2006 ab


(businesspress24) - Bremen, 16. September 2015 Ende des Jahres stehen die Sicherheitsstandards deutscher Praxen und medizinischer Einrichtungen besonders auf dem Prüfstand: Wenn die Aufbewahrungsfristen von ärztlichen Unterlagen und Röntgenbildern ablaufen, werden die Daten an Entsorger übergeben. Sind diese nicht sorgfältig ausgewählt, können sensible Patientendaten schnell in unbefugte Hände geraten und strafrechtliche Konsequenzen folgen. Um der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verwertungspflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vollumfänglich nachzukommen, sollten Praxen und Kliniken ausschließlich zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben vertrauen. Da mit dem 31. Dezember 2015 die 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Patientenakten mit Röntgenbildern endet, sollten alte Unterlagen von vor 2006 im Herbst aussortiert und die sichere Entsorgung durch Entsorgungsbeauftragte in die Wege geleitet werden. Bei der Röntgenfilmentsorgung ist ein verbindliches Ankaufsangebot – Röntgenbilder werden nach Menge und Qualität vergütet – obligatorisch.

"Die Schweigepflicht gilt auch für Röntgenbilder", erklärt Monica Calvo Moreno von Schmidtentsorgung. "Das ist vielen Ärzten oder deren Assistenten nicht bewusst – ebenso wie die empfindlichen Geldstrafen, die bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch unsachgemäße Entsorgung drohen", so die Vertriebsleiterin des bundesweit tätigen und auf den medizinischen Bereich spezialisierten Entsorgungsfachbetriebes weiter. Aufklärungsarbeit zur sicheren Aufbewahrung und datenschutzgerechten Entsorgung von Patientendaten gehöre daher zur täglichen Arbeit des Unternehmens.

In Deutschland besteht die Entsorgungspflicht für Patientendaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Kontroll- und Fehlaufnahmen beim Röntgen, unbrauchbar gewordene Röntgenfilme (z.B. bei Überlagerung), zerstörte Röntgenbilder (z.B. bei Wasserschäden) und Bestände aus Archiven, die aufgelöst werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß KrWG und BDSG beraten dazu kostenfrei, ausführlich und bieten folgende Sicherheitsstandards: Abholung, Transport und Verwertung gemäß BDSG, eine eigene Entsorgungsanlage mit Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen, abschließbare Datensicherheitsbehälter (DSB), sicherheitsüberprüfte und auf Datenschutz (§ 5 BDSG) verpflichtete Mitarbeiter sowie eine lückenlose Dokumentation mit behördlichem Übernahmeschein, Abholbeleg und kostenfreiem Vernichtungszertifikat. Verbindliche Angebote ohne versteckte Kosten sowie die bargeldlose Vergütung von Röntgenbildern, z.B. per Banküberweisung, sind ebenso kennzeichnend für professionelle Dienstleister.





Auf den Websites www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de finden Sie weiterführende Informationen und Hinweise zum Umgang mit Patientendaten und Röntgenfilmen.


Kontakt: Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: mcm(at)schmidtentsorgung.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sind wir auf die Entsorgung und Verwertung von Röntgenfilmen sowie die sichere Vernichtung von Akten und Datenträgern nach BDSG spezialisiert. Zu unserem langjährigen Kundenkreis gehören Arztpraxen, Krankenhäuser, grafische Betriebe, Großhändler, Renten- und Versicherungsträger sowie Unternehmen aus Industrie und Handel.

Neben unserem Standort in Bremen haben wir in Deutschland Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Rhede.

Leistungen: Ankauf, Abholung, Entsorgung und Verwertung/Recycling von Röntgenfilmen/Röntgenbildern, Aktenvernichtung, Datenträgervernichtung, Vernichtung von Festplatten und Platinen



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Katrin Sturm, Agenda 17. Agentur für Public Relations, Dittrichring 17, 04109 Leipzig Telefon: +49 341 980 90 90, Telefax: +49 341 980 89 17, E-Mail: info(at)agenda17.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zehn Tipps für die richtige Zahnpflege im Urlaub
Sichere Röntgenfilmentsorgung durch einen rundum geschlossenen Entsorgungsprozess
Bereitgestellt von Benutzer: Monica Calvo Moreno
Datum: 16.09.2015 - 08:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1263261
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Monica Calvo Moreno
Stadt:

Bremen


Telefon: +49 421 835 444 0

Kategorie:

Ärzte


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 328 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetzliche Entsorgungspflicht für ärztliche Praxen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schmidt + Kampshoff GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schmidt + Kampshoff GmbH



 

Who is online

All members: 10 561
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 86


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.