businesspress24.com - Datenschutz II: BayLDA setzt fünfstelliges Bußgeld fest
 

Datenschutz II: BayLDA setzt fünfstelliges Bußgeld fest

ID: 1256491


(PresseBox) - Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat mitgeteilt, dass es gegen ein Unternehmen ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe festgesetzt hat, weil der dort verwendete Auftragsdatenverarbeitungsvertrag fehlerhaft war: Wer einen externen Dienstleister als so genannten Auftragsdatenverarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beauftragt, muss mit diesem einen schriftlichen Vertrag abschließen (siehe § 11 BDSG).
In dem beanstandeten Vertrag fehlten aber konkrete technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten, die sich insbesondere aus § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG ergeben.
Man sieht auch hier:
Der Datenschutz ist immer mehr ?im Kommen?.
Eigentlich müsste man richtigerweise sagen: Er war eigentlich schon immer da, nur bisher hat sich niemand dafür interessiert. Das Thema wird aber (nicht nur aufgrund hoher Bußgelder) immer wichtiger = jedes Unternehmen sollte hier gut aufgestellt sein.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
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Datum: 01.09.2015 - 06:51 Uhr
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