Familienreiseversicherungen - Diese Pflichten haben Sie als Vertragspartner
Eine Familienreiseversicherung darf bei keinem Urlaub fehlen. Sie sollten aber gut aufpassen, dass sie nicht ungültig wird, weil Sie sich nicht an Ihre Pflichten gehalten haben.
(businesspress24) - Wenn in den Urlaub verreist wird, muss viel organisiert werden. Ein zentraler Punkt ist der Abschluss einer Familienreiseversicherung. Leider denken sich immer noch viele Urlauber, dass darauf eigentlich verzichtet werden könnte und man sich das Geld lieber für etwas anderes sparen sollte. Dabei ist es vielmehr die Versicherung, die Ihnen in Problemfällen (bspw. Gepäckverlust, Diebstahl, Unfällen etc.) sehr hohe Kosten ersparen kann.
Doch trotz allem darf nicht vergessen werden, dass man auch als Urlauber und damit Vertragspartner der Versicherung gegenüber Verpflichtungen hat. Werden diese nicht eingehalten, kann Ihr Schutz sehr schnell ungültig werden. Solches Verhalten resultiert oft aus Ignoranz, teils aber auch aus Unwissen. Damit Sie nicht denselben Fehler begehen, stellen wir Ihnen nun die wichtigsten Punkte vor, durch die eine Familienreiseversicherung Ihre Gültigkeit verliert bzw. nicht für Kosten aufkommt.
1.Keine Offenlegung von Vorerkrankungen – Eine der wichtigsten Pflichten ist das Offenlegen von Vorerkrankungen wie bspw. Diabetes, Asthma oder Herzproblemen. Sollten Sie es versäumen, diese vor Vertragsabschluss zu erwähnen, kann Ihr Versicherungsanbieter eine Zahlung von Behandlungskosten, die durch die Vorerkrankungen im Ausland entstehen, verweigern.
2.Ausüben riskanter Aktivitäten – Gefährliche Sportarten und andere Freizeitaktivitäten mit einer hohen Anfälligkeit für Unfälle müssen in einer gesonderten Versicherung abgedeckt werden. Oder aber Sie erstellen eine Liste mit geplanten Aktivitäten, die Sie Ihrer Familienreiseversicherung vorlegen, damit der Anbieter sie in Ihren Vertrag mit einbauen kann. Verzichten Sie darauf, haftet die Versicherung im Notfall nicht für Unfälle, die aus solchen Aktivitäten entstehen.
3.Ignorieren von Vorsichtsmaßnahmen – Selbst wenn Sie gut versichert sind, heißt das nicht, dass Sie nicht in einem angebrachten Maße verantwortungsbewusst handeln sollten. Denn wenn man Ihnen nach einem Unfall oder ähnlichem nachweisen kann, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, kann Ihr Anbieter die Übernahme von Kosten verweigern. Achten Sie daher auf normale Vorsichtmaßnahmen und gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.
4.Illegales Verhalten – Es erscheint logisch, muss aber trotzdem erwähnt werden: Üben Sie keine illegalen Tätigkeiten aus! Darunter zählen bspw. Drogenkonsum sowie das Fahren auf der falschen Straßenseite. Letzteres stellt für Urlauber in britischen Ländern gar kein ungewöhnliches Problem dar. Grundsätzlich gilt daher: Sie sind verpflichtet, sich an das Gesetz zu halten, sonst kann Ihre Familienreiseversicherung Ihren Schutz für ungültig erklären.
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Datum: 01.09.2015 - 05:29 Uhr
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