Vorsicht bei Familienreiseversicherungen – Was wird nicht abgedeckt?
Es gibt einige Dinge, die Ihre Familienreiseversicherung eventuell nicht abdeckt. Erfahren Sie hier, welche das sind, um sich darauf einstellen zu können.
(businesspress24) - Falls Sie für die nächste Zeit einen Urlaub mit Ihren Liebsten geplant haben, sollten Sie es keinesfalls versäumen, eine Familienreiseversicherung abzuschließen. Diese ist sehr wichtig, um bei Problemen wie bspw. Flugausfällen oder medizinischen Notfällen Kosten erstattet zu bekommen.
Es gibt allerdings auch einige Fälle, für die die meisten Versicherungen nicht aufkommen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, lohnt es sich, sich ausführlicher über diese Fälle zu informieren und sie im Hinterkopf zu behalten. Erfahren Sie hier, wobei Sie lieber vorsichtig sein sollten.
Bekannte Vorerkrankungen
Falls Sie oder ein anderes Familienmitglied an einer Krankheit leiden, die Ihnen bei Versicherungsabschluss bereits bekannt ist, sollten Sie sie unbedingt angeben. Denn wenn im Ausland eine ärztliche Behandlung für dieses Problem benötigt werden sollte und Sie keine Angaben gegenüber Ihrer Versicherung gemacht haben, kann diese Ihnen im schlimmsten Fall eine Erstattung der Behandlungskosten verweigern. Immerhin haben Sie die Krankheit bewusst verschwiegen. Daher sollten Sie vor Vertragsabschluss immer jede bekannte Vorerkrankung offenlegen und absprechen, inwiefern diese von Ihrem Anbieter abgedeckt werden können.
Teure Wertgegenstände
Darüber hinaus sollten Sie aufpassen, falls Sie besonders teure Wertgegenstände mit in den Urlaub nehmen. Ihre Familienreiseversicherung deckt zwar normalerweise alle Besitztümer ab, aber es gibt auch Obergrenzen. Außerdem müssen Sie überprüfen, ob es ein Limit für alle Gegenstände gibt oder aber einzelne Stücke eine Grenze haben. So könnten Sie bspw. für insgesamt 1000 € versichert sein, während jedes einzelne Stück bis maximal 200 € abgedeckt ist. Verlieren Sie nun einen Gegenstand, der teurer als dieser Betrag war, wird Ihnen die Versicherung trotzdem nur maximal 200 € erstatten. Daher sollten Sie dies im Voraus in Erfahrung zu bringen, um für den Notfall eine zusätzliche Versicherung abschließen zu können.
Gefährliche Aktivitäten
Zu guter Letzt muss erwähnt werden, dass einige Familienreiseversicherungen eine Liste mit sportlichen Aktivitäten führen, für die sie aufkommen werden. So werden Sie im Urlaub bei Ausübung einer Aktivität wissen, ob Sie im Falle einer Verletzung die Rechnung für die ärztliche Behandlung Ihrem Anbieter vorlegen können. Gleichzeitig ist aber auch Vorsicht geboten, wenn Ihre gewünscht(n) Sportart(en) nicht auf der Liste stehen. Meistens handelt es sich dabei um eher gefährliche Aktivitäten wie Bungee-Jumping oder Skydiving handelt. Derartige Sportarten werden von den wenigsten Versicherungen übernommen, da ein hohes Risiko von Unfällen besteht.
Denken Sie also beim Kauf einer Versicherung daran, diese 3 Punkte im Hinterkopf zu behalten und sich auch im Urlaub nicht unnötig riskant zu verhalten. Dann werden Sie keine Probleme haben.
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Datum: 01.09.2015 - 05:08 Uhr
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