Zwangsverrentung: Presseerklärung des Paritätischen zu Urteil des Bundessozialgerichts
(ots) - Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts zur
Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehern erklärt Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:
"Das Urteil müssen wir mit großer Bestürzung zur Kenntnis nehmen.
Doch nicht alles, was rechtens ist, ist auch richtig. Die
Zwangsfrühverrentung von Hartz-IV-Beziehern ist rücksichtslos und
kurzsichtig. Um die Sozialkassen kurzfristig zu entlasten, werden
Menschen in die Altersarmut genötigt. Dauerhafte Rentenabschläge von
leicht 7,2 und mehr Prozent lassen viele der Betroffenen auf direktem
Weg in die Altersgrundsicherung rutschen. Die Verurteilung zu
Altersarmut bis ans Lebensende stellt eine völlig unverhältnismäßige
Härte dar. Nach unseren Schätzungen werden in den nächsten zwei
Jahren rund 140.000 Hartz-IV-Bezieher von der Zwangsverrentung
bedroht sein. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Möglichkeit
der Zwangsverrentung vollständig abzuschaffen."
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr(at)paritaet.org
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Datum: 19.08.2015 - 10:48 Uhr
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