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Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds berichten von einer Reihe von Versäumnissen bei der Beratung

ID: 1244706


(businesspress24) - Berlin/München, 30.07.2015 – Nach Informationen der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin sowie Standort Zürich liefen bei einer Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG Beratungsgespräche nach einem bestimmten Beratungsmuster ab:

-Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.

Es fand keine Aufklärung

-über das bestehende Totalverlustrisiko,
-das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,
-die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)
sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

Zudem erfolgte überwiegend

-keine rechtzeitige Übergabe oder
-gar keine Übergabe des über 60-seitigen Emissionsprospekts.

Diese Angaben diverser betroffener Anleger erhärten den Verdacht eines planmäßigen Vorgehens bei der Beratung der Anleger.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung – wie die hiesige – empfiehlt.

Sofern eine Falschberatung/ Falschaufklärung durch den Anlageberater vorliegt, kommen Rückabwicklungsansprüche in Betracht. Der Anleger ist dabei so zu stellen, als hätte er seine Beteiligung an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG nie erworben. Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten, zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen.





Frau Rechtsanwältin Linz, Rechtsanwältin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, welche bereits für eine Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, Schadensersatz beim Landgericht Berlin erstritten hatte und die weitere betroffene Anleger vertritt, rät in diesem Zusammenhang allen Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds, die sich falsch beraten oder aufgeklärt fühlen, die Sach- und Rechtslage von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwältin Linz
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstr. 47
10178 Berlin
Tel.:030-288 78 96 0
Fax.:030-288 78 96 20
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 30.07.2015 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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