Vereinigung Cockpit klagt in Karlsruhe
Baum, Reiter & Collegen vertritt die Piloten
(businesspress24) - „Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz zur Tarifeinheit hat die Regierung die letzte Hürde genommen ein Grundrecht abzuschaffen“, so Bundesinnenminister a.D. Gerhart Baum, Seniorpartner der Kanzlei Baum, Reiter & Collegen. Die Düsseldorfer Rechtsanwälte, in deren Bilanz bereits diverse erfolgreiche Verfassungsbeschwerden (u.a. gegen das Luftsicherheitsgesetz und die Online-Durchsuchung) stehen, vertreten die Interessen der Vereinigung Cockpit. Die Pilotengewerkschaft hatte sich seit Beginn der Diskussion klar gegen das Vorhaben positioniert. Heute am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt reicht Baum, Reiter& Collegen nunmehr folgerichtig für die Vereinigung Cockpit die seit langem vorbereitete Beschwerde – einschließlich dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung – beim Bundesverfassungsgericht ein. „Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit wird ein elementarer Teil des Art. 9 Abs. 3. GG ausgehöhlt und kleineren Gewerkschaft die Möglichkeit genommen, notfalls per Arbeitskampf die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Das vielerorts verbreitete Argument, es würde sich lediglich um die Ausgestaltung eines Grundrechtes oder die Wiederherstellung eines abgeschafften Rechtszustandes handeln, ist falsch“, erklärt Olaf Methner, einer der drei Partner der Sozietät. „Das nun unterschriebene Gesetz stellt ein Grundrecht unter Mehrheitsvorbehalt.“ Julius Reiter zieht den Vergleich zum Demonstrationsrecht: „Die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht sind genauso wie die gewerkschaftliche Koalitionsfreiheit insbesondere für Minderheiten Grundrechte. Dabei spielt es verfassungsrechtlich keine Rolle, ob es sich um eine große oder kleine Gruppe handelt. Wenn nur noch die Gruppe eine Genehmigung für eine Demonstration erhält, welche nachweisbar die Mehrheitsmeinung vertritt, ist das Grundrecht aller Bürger abgeschafft.“ Auch andere Berufsgewerkschaften wie z.B. die Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu erheben. Sie argumentieren wie die Piloten, dass das Streikrecht für kleine Gewerkschaften praktisch ausgehebelt wird. Das Bundesarbeitsgericht hatte genau wegen dieser Bedenken eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Sommer 2010 gekippt.
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Datum: 17.07.2015 - 04:45 Uhr
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