businesspress24.com - Parken im Halteverbot: In Sonderfällen erlaubt
 

Parken im Halteverbot: In Sonderfällen erlaubt

ID: 1216512

R+V24: Mehr Durchblick im Straßenverkehr


(businesspress24) - Wiesbaden, 26. Mai 2015. Nach dem Ausmisten den Sperrmüll ins Auto laden und dabei im eingeschränkten Halteverbot stehen? Nicht länger als drei Minuten - das meint laut einer Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 rund die Hälfte der Deutschen. Doch wer sein Fahrzeug be- oder entlädt, darf sich auch im eingeschränkten Halteverbot etwas mehr Zeit lassen. "Das Ein- und Ausräumen des Autos ist ein Sonderfall", sagt Andreas Tepe von R+V24. "Allerdings ist dies kein Freibrief zum längeren Parken. Das Laden sollte zügig passieren und nicht Stunden dauern."

Nach drei Minuten wird aus Halten Parken - und im eingeschränkten Halteverbot stehende Fahrer müssen den Platz wieder räumen. Anders sieht es beim Sperrmüll einladen, vor Urlauben mit viel Gepäck oder dem Ausladen der neuen Waschmaschine aus. "Voraussetzung ist: Der Fahrer hat die aktuelle Verkehrslage im Blick und kann sein Fahrzeug jederzeit schnell wegfahren", so Andreas Tepe von R+V24. Zudem muss das Aus- und Einladen für mögliche Verkehrskontrollen erkennbar sein. "Wer ein gerade leergeräumtes Auto nicht direkt umparkt, riskiert möglicherweise einen Strafzettel."

Sondergenehmigung für Umzüge
Falls vor der Haustür weder freie Parkplätze noch eingeschränkte Halteverbote existieren: Für einen anstehenden großen Umzug können Betroffene in vielen Städten bei den lokalen Behörden oder bei Umzugsunternehmen eine Sondergenehmigung einholen. Dann dürfen sie entweder selbst mobile Halteverbotsschilder aufstellen oder ausnahmsweise in einem absoluten Halteverbot stehen - sofern sie dadurch nicht den Verkehr gefährden. Ansonsten ist im absoluten Halteverbot aber jedes kurze Stehen, auch unter drei Minuten, weiterhin tabu.

Presseinformation herunterladen: www.presse.rv24.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

R+V24 c/o Arts & Others
Sabine Künzel
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
s.kuenzel(at)arts-others.de
06172 9022-129
http://www.arts-others.de



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 26.05.2015 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1216512
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sina Schmitt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 0611 533-2201

Kategorie:


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 127 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Parken im Halteverbot: In Sonderfällen erlaubt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V24 (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von R+V24



 

Who is online

All members: 10 562
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 88


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.