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Alleinige Ausrichtung der Besoldung an der Schuldenbremse verfassungswidrig / dbb Hessen fordert Landesregierung zum Handeln auf

ID: 1208430


(ots) - "Das heutige Urteil des
Bundesverfassungsgerichts fordert die Hessische Landesregierung zum
Handeln auf", sagte die Vorsitzende des dbb Hessen, Ute
Wiegand-Fleischhacker in Frankfurt.

Das vom Bundesverfassungsgericht einstimmig ausgesprochene Urteil
legt den öffentlichen Dienstherren enge Schranken in der Gestaltung
der Besoldung der Beamtinnen und Beamten auf. "Das Gericht hat für
die Besoldung klare Parameter benannt. Dadurch ist das alleinige
Zurückziehen auf das Argument der Schuldenbremse und die
Haushaltslage nicht länger zulässig", folgerte Wiegand-Fleischhacker
aus den Karlsruher Vorgaben. "Die hessische Landesregierung muss sich
mit der Entscheidung auseinandersetzen und dann die Besoldung aller
hessischen Beamtinnen und Beamten angemessen erhöhen. Deren
Alimentation muss der verfassungsrechtlichen Stellung der hessischen
Beamtinnen und Beamten folgen", erklärte Wiegand-Fleischacker. Der
dbb Hessen fordert die hessische Landesregierung auf, bei der
Beamtenbesoldung nicht länger verfassungswidrig allein auf die
Schuldenbremse zu schielen, sondern endlich zu einer den rechtlichen
Vorgaben entsprechenden Besoldung zu kommen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem Urteil viel Mühe
gemacht und alle Facetten beleuchtet. Es ist jetzt an Hessen zu
reagieren", so Wiegand-Fleischhacker, die gleichzeitig den Gang vor
die Gerichte nicht ausschloss, wenn die Landesregierung nicht
reagiert.



Pressekontakt:
Thomas Müller
stellv. Landesvorsitzender und Pressesprecher
dbb Hessen
0171 2015645




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Society-Reporter Paul Sahner:
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Datum: 05.05.2015 - 11:00 Uhr
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