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Wie Brennstoff-Kunden sich schützen können:

ID: 1204502

Wärmekomfort mit Qualitätssicherung


(businesspress24) - sup.- Der häusliche Wärmekomfort und die dafür fälligen Wohnnebenkosten hängen nicht nur von der Leistungsfähigkeit des Heizkessels oder der Platzierung der einzelnen Heizkörper ab. Eine entscheidende, leider oft vernachlässigte Rolle spielt auch die Produktgüte des Brennstoffs, der als Wärme-Energie zum Einsatz kommt. Die heutigen Heizungsanlagen sind nämlich Hightech-Systeme, die auf Qualitätsschwankungen oder ungeeignete Inhaltsstoffe sehr sensibel reagieren können. Solche Unverträglichkeiten müssen nicht gleich zu einem Geräteausfall führen. Deshalb werden sie in vielen Fällen vom Heizungsnutzer zunächst gar nicht bemerkt. Einen Hinweis auf mangelhafte Verbrennungseigenschaften geben oft erst der hohe Verbrauch bzw. die Abgasmesswerte des Schornsteinfegers.

Nur bei optimaler Kompatibilität von Heiztechnik und Brennstoff-Eigenschaften bewältigen Wärmeerzeuger den wichtigen Spagat zwischen Leistung und Energieeffizienz. Die Verbraucher können zur Qualitätssicherung beitragen, indem sie auf Energielieferungen mit Gütezeichen achten. Das gilt zumindest überall dort, wo der Brennstoff nicht durch eine Leitung kommt, sondern vom Händler zum Haus gebracht wird. Hier steht mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ein anerkanntes Prädikat für kontrollierte Produktgüte und Lieferzuverlässigkeit zur Verfügung. Die Sachverständigen, die die Brennstoffanbieter regelmäßig überprüfen, achten auf einwandfrei funktionierende Zähleranlagen zur Mengenerfassung, aber natürlich auch auf eine Übereinstimmung von Produkt-Deklarierung und Inhaltsstoffen. Ob z. B. beim Heizöl der Schwefelgehalt, die Bio-Anteile oder die Additiv-Beimischungen in den Premium-Varianten tatsächlich der Bestellung und auch den gesetzlichen Normen entsprechen, kann der Kunde selbst nicht nachprüfen. Das RAL-Gütezeichen belegt, dass der Händler sich zu entsprechenden Qualitäts-Checks bei unangemeldeten Kontrollbesuchen verpflichtet hat. Welche Energiehändler dieses Gütezeichen führen dürfen, lässt sich für ganz Deutschland unter www.guetezeichen-energiehandel.de abrufen.




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Datum: 27.04.2015 - 06:05 Uhr
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