Smartphones im Kinderzimmer
Kürzere Schlafdauer, unzureichende Erholung
(businesspress24) - sup.- Kinder, die mit einem kleinen Bildschirmgerät in Reichweite schlafen, weisen eine um 20,6 Minuten kürzere Schlafdauer auf als Gleichaltrige ohne solche Geräte wie Smartphones in ihrem Zimmer. Außerdem empfinden sie häufiger eine unzureichende Erholung sowie Schlafdefizit. Über diesen Einfluss der Präsenz von Mobiltelefonen berichtet das lifestyle-telegramm (www.lifestyle-telegramm.de), das regelmäßig über neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Lebensstil informiert. Kids mit einem TV-Gerät im Kinderzimmer haben einen um 18 Minuten kürzeren Schlaf, hier zeigte sich jedoch kein Zusammenhang mit einem selbst empfundenen Mangel an Erholung. Die Ergebnisse, die auf einer Studie mit 2.048 Schülern aus Massachusetts basieren, zeigen, dass in Bezug auf die unbeschränkte Verwendung von Bildschirmgeräten in Kinderzimmern Vorsicht geboten ist.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion(at)supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de
Datum: 23.03.2015 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1189690
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilona Kruchen
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211/555548
Kategorie:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 142 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Smartphones im Kinderzimmer
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Supress (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).