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Westfalenpost: Kopftuch-Urteil

ID: 1186098


(ots) -

Christliche Symbole haben in deutschen Schulen
keinen Vorrang vor den optischen Glaubensäußerungen anderer
Religionen. Das mag nicht jedem gefallen und manchen mit Blick auf
unsere abendländischen Kulturwurzeln verwundern. Es ist dies
allerdings die konsequente Umsetzung des staatlichen
Gleichheitsgrundsatzes und der Anerkennung der
Glaubensfreiheit.

Den Richtern ist auch in ihrer Auffassung
zu folgen, dass ein muslimisch begründetes Kopftuch für sich genommen
noch keine Unruhe- oder gar Gefahrenquelle für den Schulfrieden
darstellt. Gleichwohl ist in der Praxis darauf zu achten, ob
religiöse Selbstverständlichkeit und Identität damit verbunden sind
oder aber politische Demonstration und mögliche
Provokation.

Auf dem Fundament demokratischer Toleranz
lässt sich mit dem Kopftuch problemlos leben - und in den Reihen der
Schülerinnen geschieht das ja auch schon längst weitestgehend
konfliktfrei. Der muslimische Verband Ditib hat verständlicherweise
das Karlsruher Urteil hoch erfreut als einen "Meilenstein für die
Gleichberechtigung von Muslimen" bewertet. Es darf aber nun
gleichzeitig nicht von christlich-konservativer Seite als
alarmierende Niederlage in eigener (Religions)-Sache angesehen
werden.

Die Aufhebung des Kopftuch-Verbots birgt die
Chance, religiösen Traditionen respektvoll und angstfrei zu begegnen.
Dies muss sich im Alltag einspielen und bewähren. Es wäre auch eine
gute Gelegenheit, sich der eigenen christlichen Glaubensüberzeugungen
wieder bewusster zu werden. So sie denn überhaupt noch erinnerbar
sind. Und das ist vielleicht ein größeres Problem als die verordnete
Kopftuch-Akzeptanz.





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Datum: 13.03.2015 - 14:43 Uhr
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