Flughafenverband ADV begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für dritte Bahn am Flughafen München (FOTO)

(ots) -
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von sechs
Kommunen gegen die Nichtzulassung der Revision im Verfahren um die
dritte Start- und Landebahn am Flughafen München zurückgewiesen. Der
Spruch der Leipziger Richter bestätigt einmal mehr die große
Kompetenz deutscher Flughäfen bei der Planung von Ausbaumaßnahmen.
Sechs Beschwerden von Privatklägern stehen noch zur Entscheidung an.
Dazu erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des
Flughafenverbandes ADV: "Die drei Gesellschafter des Flughafens
München - die Landeshauptstadt München, der Freistaat Bayern und der
Bund - haben ihrem Airport vor zehn Jahren den Auftrag erteilt, den
Ausbau auf den Weg zu bringen. Ein gültiger
Planfeststellungsbeschluss liegt seit mehr als drei Jahren in der
Schublade. Vor einem Jahr hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
nach intensiver Prüfung bestätigt, dass die Planer des Flughafens
München alle rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Mensch und Natur
mustergültig umgesetzt haben. Und jetzt haben die Richter des
obersten deutschen Verwaltungsgerichts dies noch einmal bestätigt. Es
ist höchste Zeit, dass die Politik sich darum kümmert, dass dieses
für Deutschland so wichtige Infrastrukturprojekt, das den
Steuerzahler keinen Cent kostet, endlich umgesetzt wird!"
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Björn Potulski
Pressesprecher
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Mobil: 0173/3972584
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Datum: 05.03.2015 - 05:39 Uhr
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