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SHB Altersvorsorgefonds: Schweizer Franken reißt großes Loch ins Fondsvermögen

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(LifePR) - Gerade erst hat die Fondsgesellschaft bekannt gegeben, dass die für die Sanierung erforderliche Zustimmungsquote erreicht worden sein soll. Und schon gibt es die nächsten massiven Probleme.
Der SHB Altersvorsorgefonds ist Mehrheitsgesellschafter der LHI Immobilienfonds GmbH & Co. TechnologiePark Köln Beteiligungs KG. Die Immobilien dieser Gesellschaft sind zu einem Großteil durch Kredite finanziert. Diese wiederum lauten zum überwiegenden Teil auf Schweizer Franken.
Die Freigabe des Wechselkurses durch die Schweizer Nationalbank am 15.01.2015 hat nach den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vorliegenden Informationen der LHI Fondsverwaltung zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten um 37 Mio. EUR geführt. Dies hat zur Folge, dass sich die wirtschaftliche Situation des Altersvorsorgefonds schlagartig verschlechtert hat. Die Konsequenzen dieser Entwicklung sind momentan noch gar nicht genau abzuschätzen.
Gerade Ratensparern empfehlen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte nach wie vor, aus dem Fonds auszusteigen und den Widerruf und/oder die Kündigung der Fondsbeteiligung zu erklären. Ein wirksamer Widerruf hat ebenso wie eine wirksame Kündigung zur Folge, dass der Anleger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet und dann nicht mehr verpflichtet ist, die ursprünglich vereinbarten monatlichen Raten zu bezahlen. Demgegenüber ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, das Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen.
Die zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt mittlerweile mehr als 750 SHB-Anleger. Einem Teil davon haben die Anwälte schon helfen können. Bei den anderen sehen sie sich auf einem guten Weg. Jedenfalls ergeben sich aus einer solch großen Gemeinschaft viele Synergieeffekte. So profitieren die nicht rechtsschutzversicherten Mandanten von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus den Pilotprozessen, welche diese Kanzlei für rechtsschutzversicherte Anleger führt. Die große Anzahl an Anlegern führt weiterhin dazu, dass die Rechtsanwälte immer wieder neue wertvolle Informationen und Unterlagen erhalten, die zu einer Verbesserung der Erfolgsaussichten führen können.




Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB-Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Datum: 20.02.2015 - 07:06 Uhr
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