businesspress24.com - BGH: Unbefristeter Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherung nach Antragsmodell
 

BGH: Unbefristeter Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherung nach Antragsmodell

ID: 1175420

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass bei Lebens- und Rentenversicherungen -Antragsmodell, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11).


(businesspress24) - NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen des Lösungsrechts einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie nicht anzuwenden, sondern bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung ein unbefristetes Lösungsrecht zu gewähren.

Hier klagt eine Versicherungsnehmerin gegen ihre Rentenversicherung auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge. Einige Jahre nach der Kündigung des Versicherungsvertrages erklärte die Klägerin den Widerspruch nach dem VVG in der alten Fassung (a.F.). Sie macht geltend, die Widerrufs- bzw. Rücktrittsbelehrung sei nicht hinreichend hervorgehoben gewesen und weise inhaltliche Defizite auf, weshalb sie ihr Widerrufsrecht nach dem Unionsrecht zeitlich unbegrenzt ausüben könne.

In den Vorinstanzen blieb die Klage erfolglos, nicht dagegen vor dem BGH. Er führte aus, es handele sich um eine Versicherung, die nach dem Antragsmodell und nicht nach dem Policenmodell abgeschlossen wurde. Zwar sei deshalb die Vorschrift, auf welche sich die Klägerin beruft, nicht anzuwenden, allerdings habe sie ein Rücktrittsrecht, sodass ihr Widerspruch als Rücktritt auszulegen sei. Die Klägerin habe den unbedingten Willen zum Ausdruck gebracht, sich rückwirkend vom Vertrag lösen und eine Prämienrückzahlung geltend machen zu wollen.

Trotz Fristablaufs hält der BGH den Rücktritt für wirksam, da die Klägerin nicht ordnungsgemäß über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sei. Dieses sei drucktechnisch nicht ausreichend hervorgehoben worden, was vom Gesetz zwar nicht gefordert werde, allerdings vom BGH, denn der Verbraucher müsse inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und eindeutig über seine Rechte aufgeklärt werden.





Das Versicherungsrecht ist eine vielschichtige und dennoch wichtige Materie, die für einen Laien nicht immer auf den ersten Blick zu durchschauen ist. Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

An den Standorten Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich beraten wir unsere Mandanten in erster Linie in wirtschaftsrechtlichen Aspekten, die sich vom Gesellschaftsrecht über Arbeitsrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht bis hin zum Steuerrecht erstrecken. Hierbei liegt unser Augenmerk nicht auf der oft verkürzten Lösung einzelner Probleme, sondern wir verstehen uns als juristische Begleiter unserer Mandanten, die auch den interdisziplinären Überblick behalten.

Ob beratend, planend, gestaltend oder vor Gericht:
Wir stehen für die Interessen unserer Mandanten dort ein, wo wir gebraucht werden.



Leseranfragen:

In der Sürst 3, 53111 Bonn



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Baumschnitt nur bis Ende Februar – Unfallgefahr beachten
Detektive richtig einsetzen
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 19.02.2015 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1175420
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Nöthe
Stadt:

Bonn


Telefon: +49 (0) 228 52279640

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 76 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Unbefristeter Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherung nach Antragsmodell
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von NOETHE LEGAL Rechtsanwälte



 

Who is online

All members: 10 562
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 77


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.