Neuer Entwurf des Elektrogesetzes ist anspruchslos und verbraucherunfreundlich
(ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert konsequente 
Altgeräterücknahme durch den Handel, klare Regeln zur 
Verbraucherinformation und Impulse für die Wiederverwendung
   Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der aktuelle
Entwurf für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 
nicht geeignet, um einen nachhaltigen Umgang mit den immer weiter 
ansteigenden Mengen von Elektroaltgeräten sicherzustellen. Die 
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert, dass der 
Regelungsentwurf nicht zu einer signifikanten Erhöhung der 
Sammelmengen und der Wiederverwendung von Elektroaltgeräten führen 
werde. Sie fordert das zuständige Bundesministerium für Umwelt, 
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf, das Gesetz 
dringend nachzubessern, bevor es in die Abstimmung in den Bundestag 
geht.
   Aus Sicht des DUH-Bundesgeschäftsführers Jürgen Resch nimmt der 
aktuelle Gesetzentwurf den Handel nicht ausreichend in die Pflicht, 
Elektroaltgeräte zurückzunehmen: "Die geplante Verpflichtung der 
Rücknahme durch den Handel unterscheidet sich kaum von der 
bestehenden freiwilligen Rücknahme und führt zu keiner Verbesserung 
der Verbraucherfreundlichkeit. In der Folge wird das gesetzliche 
Sammelziel von 65 Prozent für das Jahr 2019 kaum erreichbar sein. 
Betroffen von der Rücknahme sind statt allen Vertreibern nun nur noch
9.000 große Elektro-Geschäfte." Weil der Gesetzentwurf außerdem die 
Verbraucherinformationspflichten sehr ungenau formuliert und keine 
klaren Vorgaben für den Handel zu Größe, Lesbarkeit und Anbringung 
von Informationsschildern macht, fehlen grundlegende Voraussetzungen 
für eine Erhöhung der Sammelmenge.
   Die im Entwurf des ElektroG festgelegten Recyclingziele wurden 
vollständig aus der europäischen Richtlinie 2012/19/EU übernommen. 
Diese bilden den kleinsten gemeinsamen Nenner aller 
EU-Mitgliedstaaten und bieten für Deutschland keinen Anreiz für eine 
Steigerung des Recycling. "Die deutschen Recyclingquoten für 
Elektroaltgeräte sind in der Praxis bereits jetzt höher als die 
vorgegebenen Quoten aus Brüssel. Bei den meisten Gerätekategorien ist
deshalb eine Erhöhung der Recyclingquoten um zusätzlich zehn Prozent 
notwendig, um die bereits erreichten Werte in Deutschland gesetzlich 
abzusichern", sagt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft 
Thomas Fischer. Er verweist darauf, dass die erreichte Recyclingquote
für Elektrogeräte in Deutschland bereits 2010 bei durchschnittlich 83
Prozent lag, während die ab August 2015 in der EU geltende Zielwerte 
zwischen 55 und 85 Prozent vorgibt.
   Das ElektroG gibt nach Auffassung der DUH außerdem keine 
ausreichenden Impulse, um die Wiederverwendung von Elektrogeräten zu 
fördern. Nach wie vor wird Mitarbeitern von Reparaturwerkstätten der 
Zugang zu wiederverwendbaren Geräten erschwert oder unmöglich 
gemacht. Die Reparatur funktionierender Geräte ist aufgrund fest 
verbauter Batterien und Akkumulatoren für den Nutzer schwierig bis 
unmöglich. Der Gesetzentwurf sanktioniert fest verbaute oder 
verklebte Akkus nicht, die Kunden bei Defekten oft zu einem Neukauf 
zwingen.
   In Deutschland regelt das ElektroG seit 2005 den Umgang mit 
Elektroaltgeräten. Sein Ziel ist es, Schadstoffe in der Elektronik zu
reduzieren, defekte Elektrogeräte einem Recycling zuzuführen und 
Abfälle durch Wiederverwendung zu vermeiden. Am kommenden Montag 
(23.2.2015) beginnt die parlamentarische Arbeit zur Verabschiedung 
des neuen ElektroG. Die Stellungnahme der DUH zur Novelle des 
Elektrogesetzes finden Sie unter http://l.duh.de/p190215#download.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft 
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692, 
E-Mail: fischer(at)duh.de 
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, 
E-Mail: hufeisen(at)duh.de 
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe
      
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Datum: 19.02.2015 - 06:25 Uhr
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