businesspress24.com - Expertentipp
 

Expertentipp

ID: 1174196

Sind Feuchtigkeit und Schimmel Wohnungsmängel?


(businesspress24) - Auf der Liste überflüssiger Rechtstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
führen Schimmelschäden das Feld an: Die eine Partei plädiert auf bauliche
Mängel, die andere Partei auf mangelndes Lüften. Hohe Gerichtskosten,
Gutachterkosten, Kosten für den Umzug, Opportunitätskosten für den Vermieter
– die Summe, die beide Parteien zu zahlen haben, ist in jedem Fall hoch.

Lüftungsverhalten: Mieter trägt Mitverantwortung
Bisher war es so, und es wird von vielen Gerichten auch immer noch so gesehen, dass der Vermieter bei einem Schimmel-Prozess erst einmal nachweisen muss, dass die Bauhülle fehlerfrei ist, bevor das Lüftungsverhalten des Mieters in den Blick genommen wird. Mit anderen Worten: Der Vermieter hat zu allererst einmal für eine ordnungsgemäßer Bausubstanz zu sorgen. Es darf also keine zur Schimmelbildung
führende Feuchtigkeit von außen in die Wohnung eindringen. Ist die Bauhülle in Ordnung, dann nehmen die Gerichte mittlerweile mehr und mehr das Verhalten des Mieters unter die Lupe, vor allem sein Lüftungsverhalten. Seit diesem Jahr sind bei den erstinstanzlichen Amtsgerichten Urteile zu beobachten, die das Lüftungsverhalten des Mieters mit in den Blick nehmen. Prof. Dr. Uwe Meiendresch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen: „Kann Mietern nachgewiesen werden, dass sie nicht ausreichend gelüftet haben, kann sich im Konfliktfall der Mietminderungsanspruch drastisch
reduzieren. Fehlerhaftes Lüften kann ggf. selbst bei fehlerhaften Gebäuden rechtlich eine Rolle spielen. Assistenzsysteme helfen dabei, viele lose lose Situationen zu vermeiden“, sagt der Jurist und ausgebildete Mediator.

Mietminderung bei Schimmel: keine erneute Anzeige nötig
Mit optimalem Lüftungsverhalten sind Mieter auf der sicheren Seite und Vermieter, die ihre Immobilien mit Sorgfalt pflegen, ebenso. Kümmert sich ein Vermieter nicht
hinreichend um seine Immobilie, indem er Schimmel vorbeugt, kann der Mieter – nachdem er den Schaden angezeigt hat - sofort die Miete mindern. Verschlimmert




sich der Schaden – und das ist neu – muss keine erneute Anzeige gestellt werden. Das stellte ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 18.03.2014, WuM2014, 278f fest. Droht wegen Schimmel Gesundheitsgefahr, kann der Mieter ohne Einhaltung von Fristen sogar die Wohnung wechseln. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes ärztliches Gutachten eines Sachverständigen. Das ergaben Urteile der Oberlandesgerichte
Brandenburg und Düsseldorf. In einem solchen Fall kommt es den Vermieter sehr teuer zu stehen – Umzugskosten, Kosten für die Ersatzwohnung, etc. Die Liste der Forderungen wird hier recht lang. Wie also verhindern Vermieter und Mieter, dass sich ein bestehender Schaden verschlimmert?

Unterstützung durch Assistenzsysteme
„Assistenzsysteme helfen weiter“, weiß Georg Meyer, Geschäftsführer der Solinger Klimagriff GmbH. „Richtiges Lüften allein ist bei einem bestehenden Schaden allerdings nicht ausreichend. Die Feuchtigkeit muss zunächst einmal aus den Wänden entfernt werden. Das funktioniert übergangsweise nur durch massives Heizen.“ Ist dies geschehen, helfen wir mit dem Klimagriff weiter. Ein Ampelsystem hilft dem Wohnraumnutzer zum richtigen Zeitpunkt, über den richtigen Zeitraum und auf die richtige Art zu lüften.“ Das Solinger Assistenzsystem erfasst Lüftungsdaten und unterstützt Vermieter und Mieter, Lüftungsverhalten richtig einzuschätzen und zu optimieren.“ Feuchtigkeit und Schimmel bedingte Mängel lassen sich in Wohnungen also vermeiden. Warum nicht gleich so?
Weitere Informationen: www.klimagriff.de.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Vermieter wissen: Die Folgen von Schimmel im Wohnungsbestand sind gravierend. Bauschäden, die Klärung von Verantwortlichkeiten, Mietstreitigkeiten, Gerichts- und Gutachterkosten – all dies erfordert viel Geld, Zeit und noch mehr Nerven. Die Klimagriff GmbH löst diese Probleme. Mieter sind mit den Themen Lüftung und Gebäudedichtigkeit überfordert. Das zeigt die Realität und wird durch die Wissenschaft bestätigt.

Die Klimagriff GmbH verfügt über Tausende Auswertungen von Wohnungen aus dem gesamten Bundesgebiet. So fließen neueste bauphysikalische Erkenntnisse, klimatologische Untersuchungen sowie das typische Verhalten von Wohnraumnutzern in die die Entwicklung unserer Assistenzsysteme ein.

In über 14.000 Datensätzen werden die einzelnen Lüftungsschritte und die jeweiligen Raumklimadaten dokumentiert. Erstmals besteht damit die Möglichkeit, auf Basis einer objektiven Datenbasis das Raumklima zu optimieren.

So unterstützen wir die Wohnungswirtschaft auf einem profitablen Kurs, der auch energetischen und gesundheitlichen Bedürfnissen von Mietergemeinschaften gerecht wird.



Leseranfragen:

Klimagriff GmbH
Grünewalder Str. 29-31
42567 Solingen
Tel.: 0212-249 4586
Fax: 0212-249 4588
eMail: info(at)klimagriff.de



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Vortrag?Finanzierungsmöglichkeiten über Bausparer&Versicherungen Photovoltaik ZVDH:
Bereitgestellt von Benutzer: Klimagriff
Datum: 17.02.2015 - 10:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1174196
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Larissa Kandler
Stadt:

Solingen


Telefon: 0212-2494586

Kategorie:

Bau & Immobilien


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 101 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Expertentipp
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Klimagriff GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Klimagriff GmbH



 

Who is online

All members: 10 561
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 63


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.