Details aus Freihandelsabkommen mit Kanada schrecken Bundesregierung auf / Berlin fürchtet EU-Gemeinschaftshaftung durch CETA und fordert Korrekturen am Investitionsschutz für Staatsanleihen
(ots) - Mitten im Tauziehen um die Schuldenkrise in 
Griechenland eröffnet die Bundesregierung eine neue 
Auseinandersetzung über eine gemeinsame Haftung für Staatsschulden in
der EU. Auslöser sind die laufenden Verhandlungen über das 
transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) und ein bislang 
weitgehend unbeachtetes Detail im bereits ausgehandelten Abkommen mit
Kanada (CETA). Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin ''Capital'' an 
diesem Dienstag auf www.capital.de.
   "Schadensersatzklagen bei Umschuldungen von Staatsanleihen sollten
ausgeschlossen sein", hieß es im Berliner Bundesfinanzministerium. 
Die Regelungen zum Investitionsschutz in den geplanten Abkommen 
müssten entsprechend ausgestaltet sein. "Dafür setzen wir uns in den 
laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen CETA ein. Gleiches 
gilt für die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP." Eventuell 
gebe es sogar die Chance, Staatsanleihen noch komplett vom 
Investitionsschutz in CETA auszuklammern, hieß es an anderer Stelle 
in Berliner Regierungskreisen.
   Bislang sieht CETA vor, dass Staatsanleihen Kanadas und von 
EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich dem Investitionsschutz unterliegen. 
Sollte etwa ein EU-Mitglied seine Schulden einmal nicht mehr 
bedienen, könnten kanadische Investoren im Prinzip vor ein 
Schiedsgericht ziehen und auf Schadensersatz klagen. Zwar ist in dem 
Abkommen bereits eine Ausnahme für erfolgreich abgeschlossene 
Umschuldungsverhandlungen vorgesehen. Doch etliche Details sind darin
umstritten, und die Definition für eine erfolgreiche Umschuldung ist 
streng.
   Stephan Schill, Professor für Internationales Wirtschafts- und 
Staatsrecht an der Universität Amsterdam und Gutachter der 
Bundesregierung, warnt gegenüber ''Capital'' daher vor einer 
Gemeinschaftshaftung durch die Hintertür: "Im Falle eines 
Zahlungsausfalls eines EU-Mitgliedstaates kann es durch CETA zu einer
Haftungserweiterung kommen, von der auch alle anderen EU-Staaten 
indirekt betroffen sein könnten."
   Mehr auf capital.de
Pressekontakt:
Kai Beller
Redaktion ''Capital''
Tel. 030 / 22074-5113
E-Mail: beller.kai(at)capital.de
www.capital.de
      
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Datum: 17.02.2015 - 06:56 Uhr
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