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Bayerische Privatradios erheben Klage gegen Frequenztausch von BR Klassik und BR puls und landesweite UKW-Aufschaltung des BR-Jugendprogramms

ID: 1171614


(ots) - Frequenztausch würde gegen Wettbewerbs-, Kartell-
und Verfassungsrecht verstoßen, den privaten bayerischen Radiosendern
ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehen und damit die
Vielfalt der bayerischen Privatradios nachhaltig schwächen

Die bayerischen privaten Radioveranstalter - rund vierzig
Veranstaltergesellschaften, die 60 lokale/regionale Radiosender
vertreten, sowie der landesweite Radiosender ANTENNE BAYERN - haben
gegen den (öffentlich-rechtlichen) Bayerischen Rundfunk ("BR") Klage
beim Landgericht München I erhoben. Anlass dafür ist der geplante
Frequenzwechsel des bisher digital ausgestrahlten Jugendradios BR
PULS mit den UKW-Frequenzen von BR-Klassik. Dieser Frequenzwechsel
verstößt nach Auffassung der privaten Radiosender gegen Wettbewerbs-,
Kartell- und Verfassungsrecht. BR PULS soll nach dem vom Rundfunkrat
des BR für 2018 beschlossenen Frequenzwechsel, bayernweit über UKW
als weiteres BR-Wettbewerbsprogramm zu den privaten Radiosendern
verbreitet werden. Ziel der Klage ist eine Verurteilung des
Bayerischen Rundfunks, den geplanten Frequenzwechsel zu unterlassen.
Die Privatsender legen in ihrer Klage dar, dass der geplante
Frequenzwechsel rechtswidrig ist, weil er die Interessen der Privaten
wie der Verbraucher gleichermaßen beeinträchtigt und staatliche
Ressourcen in wettbewerbsverzerrender Weise gegen die privaten
Hörfunkanbieter einsetzt. Hinzu kommt ein Verstoß gegen Kartell- und
Verfassungsrecht.

Hintergrund der Wettbewerbs-, Kartell- und Verfassungsverstöße ist
die aktuelle Verbreitungssituation von Radioprogrammen in Bayern: UKW
ist hier nach wie vor die am weitesten verbreitete Empfangsart: 96,7%
der Haushalte in Bayern haben mindestens ein UKW Empfangsgerät.. Nach
dem geplanten Frequenztausch würde das Klassikprogramme des BR für
über 90% der Bevölkerung in Bayern nicht mehr empfangbar sein. Denn




lediglich 8,6% der Haushalte in Bayern verfügen über Empfangsgeräte
für digitales Radio (DAB). Mit einem UKW-verbreiteten Jugendprogramm
würde der BR seine überragende Position auf dem Radiomarkt gegenüber
den privaten Radiosendern weiter ausbauen und damit massiv Hörer der
privaten Radiosenderanbieter abziehen.

Die bayerischen privaten Radiosender erzielen derzeit jährlich
Werbeeinnahmen von 150 Millionen Euro. Im Falle des von BR geplanten
Frequenzwechsels ist mit deutlichen Mindereinnahmen zu rechnen. Dem
BR stehen allein für die Produktion seiner Hörfunkprogramme (BR1,
BR2, BR3 usw.) - ohne Kosten für Technik, Verbreitung und Verwaltung
- rund 320 Mio. Euro aus Rundfunkgebühren und Werbeerlösen zur
Verfügung. Demgegenüber müssen die Privatsender aus ihren derzeitigen
Einnahmen von ca. 150 Millionen Euro p. a. Herstellung, Verbreitung,
Verwaltung usw. ihre insgesamt 61 Programme komplett finanzieren.

Roland Finn, Geschäftsführer der die Klage der lokalen Radiosender
koordinierenden BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH ("BLW"), sagt:
"Die absehbar einbrechenden Hörerzahlen bedeuten für uns bayerische
private Lokalsender sinkende Werbeeinnahmen. Ausschließlich aus
Werbeeinnahmen jedoch finanzieren sich die Lokalsender. Damit wird
das Vorhaben des BR einer ganzen Reihe von privaten Lokalsendern ihre
wirtschaftliche Existenzgrundlage entziehen. Die Folge wird eine
Verringerung der Angebotsvielfalt an bayerischen Radioprogrammen und
der Fortfall eines lokale Identität stiftenden, etablierten und stark
genutzten lokalen Medienangebots in vielen Städten und Regionen
Bayerns sein."

Philipp von Martius, ebenfalls Geschäftsführer der BLW, ergänzt:
"Bei wirtschaftlicher Betrachtung bedeutet das Vorhaben des BR ein
zusätzliches Wettbewerbsprogramm, das sich an die gleichen
Zielgruppen wie die privaten Programme richtet. Zudem kann es auf
Frequenzkapazitäten zurückgreifen, wie sie kein privater Anbieter
nutzen kann. Bislang verfügt der BR mit den Programmen BR1 und BR3
über zwei UKW-Programme, die in direktem Wettbewerb zu den privaten
Radiosendern stehen. Künftig sollen es mit der UKW-Verbreitung des
Jugendradios PULS drei Wettbewerbsprogramme sein. Damit widmet der BR
das historisch bestehende UKW-Frequenzprivileg entgegen seiner
Aufgabenstellung um. BR Klassik als das Programm, das von keinem der
privaten Anbieter hergestellt werden kann und das wie kaum ein
anderes für Vielfalt und die Erfüllung des verfassungsrechtlichen
Grundversorgungsauftrags des BR steht, soll gegen ein Programm
ausgetauscht werden, dessen Zielgruppe von den Privaten und dem BR
bereits hinreichend versorgt wird. Das UKW-Privileg würde damit nicht
mehr zur Herstellung von Vielfalt und zur Sicherung der
Grundversorgung eingesetzt, sondern im Ergebnis für einen
Verdrängungswettbewerb genutzt, der für zahlreiche private Anbieter
das wirtschaftliche Aus bedeuten würde."

Karlheinz Hörhammer, Vorsitzender der Geschäftsführung von ANTENNE
BAYERN, sagt: "Auch ANTENNE BAYERN teilt die Sorge um die Vielfalt
der privaten Radioangebote in den bayerischen Regionen, die durch
eine weitere BR-Jugendwelle über UKW ernsthaft bedroht wäre. Für uns
als landesweitem Radiosender würden zudem die notwendigen
Investitionen in die digitale Unternehmensentwicklung erschwert, wenn
es zu einem weiteren Wettbewerbsprogramm des BR käme."

Die jeweiligen Frequenzleistungen veranschaulichen das
Ungleichgewicht zwischen dem BR und den privaten Radiosendern: Der BR
setzt für fünf UKW-verbreitete Hörfunkprogramme eine
Gesamtsendeleistung von ca. 4.000 KW ein. Die privaten Radiosender
verfügen für ihre 61 Hörfunkprogramme lediglich über eine
Gesamtsendeleistung von ca. 830 KW.

In ihrer Klage berufen sich die privaten Radiosender unter anderem
auf die eindeutigen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags: "Der
Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein
in analoger Technik verbreiteten Programms ist nicht zulässig" bzw.
"Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter
Programme ist unzulässig." (§§ 11 c Absatz 2, 19, 33
Rundfunkstaatsvertrag). Der BR hat sich zuletzt darauf gestützt, dass
es in dem jüngeren Bayerischen Rundfunkgesetz "BayRG" eine
anderslautende Regelung gibt, die entgegen dem Wortlaut des
Rundfunkstaatsvertrags einen solchen Frequenzwechsel legitimieren
soll. Die Privatsender legen in ihrer Klage dar, dass der Gesetzgeber
das BayRG an den Rundfunkstaatsvertrag anpassen wollte. Durch einen
im Regierungsentwurf vorgesehenen, jedoch ins Gegenteil verkehrten
Änderungsantrag sei die Abweichung hinsichtlich des Wechsels von
digitaler zu UKW-Verbreitung in das BayRG aufgenommen worden. Im
Landtag wurde diese Änderung mit keinem Wort erwähnt. Dem zuständigen
Ausschuss des Bayerischen Landtags lag der Änderungsantrag nicht vor.
Beschlossen wurde keine Anpassung, sondern eine Abweichung vom
(höherrangigen) Rundfunkstaatsvertrag.

Die Klage der privaten bayerischen Radiosender wird von der
Rechtsanwaltskanzlei OPPENLÄNDER, Stuttgart, und von Dr. Christoph
von Hutten, Rechtsanwälte STOLZENBERG, München, vertreten.

Kläger sind: Aktuelle Welle Region 8, Programm- und
Werbegesellschaft mbH, Ansbach; Amperwelle GmbH, Fürstenfeldbruck;
ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG, Ismaning; Bamberger Rundfunk GmbH & Co.
Studiobetriebs-KG, Bamberg; Digitaler Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG,
Nürnberg; Extra-Radio Rundfunkprogramm GmbH, Hof; Funkhaus
Aschaffenburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Aschaffenburg; Funkhaus
Coburg GmbH & Co. KG, Coburg; Funkhaus Ingolstadt GmbH & Co. KG,
Ingolstadt; Funkhaus Landshut GmbH & Co. KG, Landshut; Funkhaus
Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg; Funkhaus Passau GmbH & Co.
KG, Passau; Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG,
Regensburg; Funkhaus Würzburg Studiobetriebs-GmbH, Würzburg; HITRADIO
RT1 Nordschwaben OHG, Donauwörth; hitradio.rt1 augsburg GmbH,
Augsburg; hitradio.rt1 südschwaben GmbH, 87700 Memmingen; M.O.R.E.
Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Ulm; Neue Welle "Antenne
Hof" Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter-Gesellschaft mbH, Hof;
Radio 106,9 MHz Nürnberg GmbH, Nürnberg; Radio 2Day
Privatrundfunkstation für München Rundfunkveranstaltungsges. mbH,
München; Radio 93,3 MHz München GmbH, 80503 München; Radio Aktuelle
Welle GmbH & Co. Studiobetriebs-KG, Straubing; Radio Alpenwelle
Programmanbietergesellschaft mbH, Bad Tölz; Radio Arabella
Studiobetriebsgesellschaft mbH, München; Radio Bayreuth GmbH & Co.
Mainwelle KG, Bayreuth; Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH,
Freilassing; Radio Charivari - Ihre Münchner Welle, Neue Welle -
Antenne München Rundfunk-Programmanbieter-Gesellschaft mbH, Münchener
Zeitungsverlag GmbH & Co., Zeitungsverlag tz München GmbH & Co. KG,
offene Handelsgesellschaft, München; Radio Charivari Rosenheim
Programmanbieter GmbH & Co.,83022 Rosenheim; Radio Fantasy GmbH,
Augsburg; Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für
München KG, München;
Radio-Inn-Salzach-Welle-Programmanbietergesellschaft mbH,
Burgkirchen; RADIO NEXT GENERATION GmbH & Co. KG, München; Radio
Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG,
Garmisch-Partenkirchen; Radio Plassenburg Studiobetriebs- und
Werbegesellschaft mbH & Co. Hörfunksender KG, Kulmbach; Radio
Ramasuri Rundfunk- Programm-GmbH & Co. KG, Weiden; RSA Radio GmbH &
Co. KG, Kempten; Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs-KG,
Schweinfurt; STAR FM Nürnberg GmbH & Co. KG, Nürnberg und die Unser
Radio Deggendorf Programmanbieter GmbH & Co. KG aus Deggendorf.



Für Rückfragen:
Hartmut Schultz
Tel.: 089/99 24 96 20
Mail: hs(at)schultz-kommunikation.de


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Datum: 11.02.2015 - 02:10 Uhr
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