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Kfz-Schiedsstellen müssen handlungsfähig bleiben

ID: 1164668


(ots) - Den bereits bestehenden 130 Kfz-Schiedsstellen sollte
eine realistische Möglichkeit eingeräumt werden, sich als
Verbraucherschlichtungsstelle anerkennen zu lassen. Dies bekräftigt
der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) in seiner
Stellungnahme zum Gesetzentwurf über alternative Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten (VSBG-E). Die dort geforderten
gesetzlichen Vorgaben für die neuen Verbraucherschlichtungsstellen
würden sich unnötig personal- und kostenintensiv auswirken.

Hierfür müssten die gesetzlichen Voraussetzungen allerdings
praxisgerecht auf ein angemessenes Niveau reduziert werden. Dazu
gehören die Verhinderung überbordender Informationspflichten sowie
die einseitige Belastung am Verfahren beteiligter Unternehmen.
Außerdem kritisiert der ZDK die geplante Nichtbeteiligung der
Verbraucherverbände an der Finanzierung der privaten
Verbraucherschlichtungsstellen, obwohl ihnen an vielen Stellen
umfassende Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte eingeräumt werden.

Die seit 45 Jahren bestehenden Kfz-Schiedsstellen gelten gemeinhin
als Musterbeispiel für einen praktizierten Verbraucherschutz. Sie
regelten im Jahr 2013 insgesamt fast 11 700 Anträge von
Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern.



Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester(at)kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de




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Datum: 26.01.2015 - 08:39 Uhr
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