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Westfalenpost: Gebot der Rücksichtnahme / Kommentar von Rolf Hansmann zur Raucher-Entscheidung des Bundesgerichtshofs

ID: 1161309


(ots) - Es wird hitzige Diskussionen nach der jüngsten
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Rauchen geben. Die einen
fühlen sich zum wiederholten Mal gegängelt in einer
überreglementierten Welt, die anderen sehen sich in ihrer Ansicht
bestätigt, dass sie vom Staat vor den wissenschaftlich erwiesenen
Gesundheitsgefahren durch das Rauchen geschützt werden müssen.

Wo hört die persönliche Freiheit beim Rauchen auf, wann beginnt
die Belästigung anderer Menschen? Der Bundesgerichtshof hat gut daran
getan, keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für Wohnungsbalkone
festzulegen. Aber er hat richtigerweise das Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme ganz hoch gehängt. Ein Gebot, das auch ein zeitweises
Rauchverbot auf dem Balkon rechtfertigt.

Gerichte müssen immer dann eingreifen, wenn sich Menschen nicht
verständigen können. Die stetig hohe Zahl der von der Justiz zu
bearbeitende Nachbarschaftsstreitigkeiten zeigt, dass es vielerorts
mit einem friedlichen Nebeneinander nicht weit her ist. Es wird ein
ewiges Rätsel der Spezies Mensch bleiben: Warum können die -
scheinbar - einfachsten Konflikte mit dem Mann oder der Frau von
nebenan nicht in einem Gespräch beendet werden?



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Datum: 16.01.2015 - 15:07 Uhr
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