businesspress24.com - Hartz-IV-Empfänger bekommen Fahrgeld für Besuche bei Kindern
 

Hartz-IV-Empfänger bekommen Fahrgeld für Besuche bei Kindern

ID: 1159320

Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V.


(businesspress24) - 13. Januar 2015. Allen Eltern, die Hartz-IV beziehen, steht die Erstattung der Kosten des Umgangsrechts zu, so ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts im Juni 2014. "Die Jobcenter müssen also auch die Fahrtkosten für Besuche bei den leiblichen Kindern erstatten", so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Eine Tatsache, die viele Betroffene nicht wissen.

Wenn ein Hartz-IV-Empfänger seine beim geschiedenen Partner lebenden Kinder besucht, so muss das Jobcenter auch den Sprit für die Fahrt mit dem eigenen Pkw bezahlen. So urteilte das Bundessozialgericht im Juni 2014 (Az. B 14 AS 30/13 R). "Für die Fahrten zum leiblichen Kind", so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.gegendiskriminierung.de), "muss das Jobcenter 20 Cent pro Kilometer erstatten."

In der Vergangenheit wurden die oft kleinen Beträge von den Jobcentern abgelehnt. Der Grund: die Beträge fielen unter eine Bagatell-Grenze." Diese Grenze gibt es laut Rechtsprechung aber nicht. Grundsätzlich gilt: Ein Hartz-IV-Bezieher, der seine leiblichen, getrennt lebenden Kinder besucht, abholt oder nach Hause fährt, hat Anspruch auf die Erstattung der Kosten - auch mit seinem eigenen Pkw.

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. bietet Hartz-IV-Empfängern Hilfe bei der Überprüfung der Bescheide und bei verhängten Sanktionen an.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.

Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.

Folgen Sie uns auch auf Facebook



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

All4Press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info(at)all4press.de
0361 55 06 710
http://www.all4press.de



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 13.01.2015 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1159320
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Uwe Hoffmann
Stadt:

Jena


Telefon: 03641 876 11 59

Kategorie:


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 107 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hartz-IV-Empfänger bekommen Fahrgeld für Besuche bei Kindern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 87


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.