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Neues Update beim AltersvorsorgePLANER

ID: 1156641


(businesspress24) - Der AltersvorsorgePLANER (http://shop.wolterskluwer.de/wkd/shop/versicherungen-und-finanzdienstleister,655/altersvorsorgeplaner,wkd-information-services,55418/) von Wolters Kluwer enthält zahlreiche Beratungs-Module zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge und unterstützt somit optimal bei der rechtssicheren Beratung. Nicht ohne Grund ist die Beratungssoftware - vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) entwickelt - inzwischen fester Bestandteil in der Vorsorgeberatung tausender Finanzdienstleister. Pünktlich zum Jahreswechsel kommt das neue Online-Update mit wichtigen Änderungen.

Erhöhung des Maximalbeitrages zur Basisrente

Die Höhe des Maximalbeitrages zu den Altersvorsorgeaufwendungen richtet sich ab dem Jahr 2015 nach dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West. Für 2015 entspricht dies einem Beitrag von 22.172 EUR. Dieser Maximalbeitrag erhöht sich zukünftig automatisch, wenn sich der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West verändert. Mit dieser gesetzlichen Änderung steigt ebenfalls der Maximalbeitrag zur Basisrente.

Neue Sozialversicherungswerte

Mit Beginn des Jahres 2015 ändern sich zudem einige Sozialversicherungswerte, welche zum 01.01.2015 in den allgemeingültigen Einstellungen des AltersvorsorgePLANERs automatisch einfließen.

Die neuen Beitragssätze zur gesetzlichen Sozialversicherung lauten:

- gesetzliche Rentenversicherung: 18,70 %,
- gesetzliche Krankenversicherung (durchschnittlicher Zusatzbeitrag): 0,90 %,
- gesetzliche Pflegeversicherung (allgemeiner Beitragssatz): 2,35 %.

Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen zur gesetzl. Sozialversicherung lauten:

- BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung West: 72.600 EUR,
- BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost: 62.400 EUR,
- BBG Kranken- und Pflegeversicherung: 49.500 EUR.

Die neuen Sozialversicherungswerte zur gesetzl. Rentenversicherung lauten:





- Durchschnittsbruttoentgelt: 34.999 EUR,
- Umrechnungswert Ost: 1,1717.

Prozentualer Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag wird ab dem Jahr 2015 durch einen prozentualen Zusatzbeitrag auf die beitragspflichtigen Einnahmen ersetzt und wird von jeder gesetzlichen Krankenkasse individuell festgelegt. Dieser Zusatzbeitrag in % kann für jeden Kunden individuell in der Beratung eingegeben werden.


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Datum: 05.01.2015 - 09:45 Uhr
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