Feuerwerksschäden – Welche Versicherung zahlt?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
(businesspress24) - 18.12.2014. Trotz alljährlicher Warnungen passieren jedes Jahr zu Silvester Schäden durch Feuerwerkskörper. „So manche Feuerwerksschäden werden dabei von einer Versicherung gezahlt“ klärt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), auf.
Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, werden durch die Hausratversicherung ersetzt. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Feuerwerksschäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. „Das gilt auch, wenn zum Beispiel der Briefkasten getroffen wird“, betont Jürgen Buck. Wenn ein Gast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet, zahlt deren Privathaftpflichtversicherung.
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung zahlt darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos mutwillig beschädigt werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei dauerhafte Feuerwerksschäden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Kosten einer Heilbehandlung sind jedoch Angelegenheit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Weitere Informationen zum Thema „Feuerwerksschäden und Versicherung“, sowie „Richtiges Verhalten an Silvester“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 18.12.2014 - 05:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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