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Vorsitzender des Verteidigungsausschusses, Bartels, sieht geplante Irakmission auf guter Rechtsgrundlage

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(ots) - Der Vorsitzende des
Bundestagsverteidigungsausschusses und künftige Wehrbeauftragte,
Hans-Peter Bartels, hat rechtliche Bedenken bezüglich des geplanten
Ausbildungseinsatzes der Bundeswehr im Nordirak zurückgewiesen.

Bartels sagte am Mittwoch im rbb-Inforadio, Grundlage sei Artikel
24 des Grundgesetzes, der Beiträge zur Erhaltung des Weltfriedens für
die Bundesrepublik Deutschland ermögliche. "Der Antrag für den
Bundestag bezieht sich zudem auf die Bitte des Iraks an den
UN-Sicherheitsrat, dass die Weltgemeinschaft helfen möge, und auf die
Aufforderung des UN-Sicherheitsrates an die Mitgliedsnationen, dass
sie Beiträge zur Hilfe leisten."

Dieser Antrag werde in der ersten Sitzungswoche im Januar in den
Bundestag eingebracht und Ende Januar dort beschlossen, so Bartels
weiter. "Die Mission kann dann unmittelbar Ende Januar starten."

Auch inhaltliche Kritik an dem Einsatz wies der
Verteidigungsexperte zurück. Es handele sich nicht um einen
Kampfeinsatz: "Es ist nicht der Auftrag, die Stabilität im Irak mit
eigenen Truppen herzustellen (...). Wir wollen uns hier nicht in dem
Umfang engagieren, wie das in der Vergangenheit auch die Amerikaner
im Irak getan haben." Vielmehr gehe es um Hilfe zur Selbsthilfe.
"Wenn wir helfen können, dass andere sich selbst verteidigen können,
dann sollen wir das an dieser Stelle auch tun."



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Datum: 17.12.2014 - 04:46 Uhr
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