businesspress24.com - Arbeitsrecht für Unternehmer: Arbeitsvertragsrecht
 

Arbeitsrecht für Unternehmer: Arbeitsvertragsrecht

ID: 1137873

Ausschluss von Urlaubsgeld nach Kündigung zulässig (BAG, Urt. v. 22.07.2014 ? 9 AZR 981/12)


(LifePR) - In einem aktuellen Fall des BAG hatte der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag Urlaubsgeld zugesagt, dieses aber daran geknüpft, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt sein muss, wenn der Urlaub gewährt wird. Laut BAG ist eine solche Bedingung für Urlaubsgeld zulässig. Das BAG begründet dies damit, dass der Arbeitgeber das Urlaubsgeld nicht - auch noch - von den Leistungen des Arbeitnehmers abhängig gemacht hatte.
Laut BAG dürfen nur leistungsunabhängige Sonderzahlungen unter eine Bedingung gestellt werden. Wird eine schon von der Leistung des Arbeitnehmers abhängige Sonderzahlung zusätzlich unter eine weitere Bedingung gestellt, wie etwa Betriebstreue, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar mit der Folge, dass die Klausel unwirksam ist und die Sonderzahlung auch dann geleistet werden muss, wenn die zusätzliche Bedingung nicht eintritt. Das BAG begründet dies damit, dass dem Arbeitnehmer anderenfalls eine bereits erarbeitete und damit verdiente Vergütung nachträglich wieder entzogen würde. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers.
Ist dagegen die Sonderzahlung nicht an Leistungen des Arbeitnehmers geknüpft, darf der Arbeitgeber eine Bedingung wie etwa ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Gewährung setzen.
Der Anspruch auf Urlaubsgeld ist untrennbar mit dem Urlaubsanspruch verbunden. Wie der Urlaubsanspruch selbst, entsteht der Anspruch auf Urlaubsgeld unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt oder nicht. Sowohl der Urlaub, als auch das Urlaubsentgelt dienen dem Erholungszweck und nicht der Vergütung der Arbeitsleistung. Bei beiden ist allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses Voraussetzung für die Entstehung.
Empfehlung für die Praxis:
Arbeitgeber sollten bei der Gewährung von Sonderzahlungen nicht zu viel auf einmal wollen. Natürlich ist es verlockend, wenn schon Mittel für eine Sonderzahlung zur Verfügung gestellt werden, diese einerseits an eine besondere Performance des Mitarbeiters zu knüpfen und zusätzlich Betriebstreue oder ein gutes Geschäftsjahresergebnis oder zumindest das Ausbleiben einer Krise des Unternehmens zur weiteren Bedingung für die Zahlung zu erheben. Hier sollte sich der Arbeitgeber aber für eine Bedingung entscheiden oder die Sonderzahlung aufteilen und jeden Teil nur von einer Bedingung abhängig machen. Wer dem Arbeitnehmer etwas für dessen Leistungen verspricht, darf nicht später, wenn der Arbeitnehmer solche Leistungen schon erbracht hat, diese wieder streichen, weil ein neuer Umstand eingetreten ist, etwa, dass der Arbeitnehmer gekündigt hat oder dass das Geschäftsjahr schlecht verlaufen ist oder das Unternehmen sich in der Krise befindet. Arbeitgeber tun gut daran zu prüfen, ob ihre Arbeitsverträge oder sonstigen Zusagen von Sonderleistungen mehr als eine Bedingung für die jeweilige Leistung vorsehen.




Autorin:
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Sabine Feindura
feindura(at)buse.de

Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 100 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen in kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 100 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen in kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Berufsunfähigkeitsversicherung – Beiträge steigen wegen Garantiezinssenkung
EuGH: Keine pauschale Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.11.2014 - 03:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1137873
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 50 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsrecht für Unternehmer: Arbeitsvertragsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 113


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.