Republik China (Taiwan) belegt Rang 19 bei der Weltbank-Wirtschaftsstudie
(businesspress24) - Taiwan rangiert in der von der Weltbank herausgegebenen „Doing Business 2015“-Umfrage vom 29. Oktober weltweit auf dem 19. Platz der 189 teilnehmenden Volkswirtschaften. Taiwan verlor somit einen Platz in der Rangliste. Singapur, Neuseeland und Hongkong blieben die Top drei in dieser Reihenfolge.
Der Nationale Entwicklungsrat (NDC) begründete den leichten Rückgang mit der Tatsache, dass die Umsetzung der Reformen der Zentralregierung mehr Zeit in Anspruch nahm.
"Wir sind der Meinung, dass die Umfrage noch dahin kommen müsse, die Beantragung von Baugenehmigungen, die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels, die Registrierung von Eigentum und die Gründung eines Unternehmens in Betracht zu ziehen.", sagte ein Beamter des Nationalen Entwicklungsrates. "Wir werden im nächsten Monat ein interministerielles Treffen organisieren, um Problembereiche anzugehen und die Bemühungen der zuständigen Stellen in dieser Hinsicht zu koordinieren."
Unter den 10 Kategorien der Umfrage, um das Geschäftsumfeld einer Volkswirtschaft zu beurteilen, schnitt Taiwan bei der Beschaffung von Strom besonders gut ab und bewegte sich mit einer Punktzahl von 98,94 von insgesamt 100 um sieben Plätze auf den zweiten nach oben, getoppt nur durch Südkorea.
Die Beschaffung eines Stromanschluss ist wichtig für jedes Unternehmen. Doch in vielen Volkswirtschaften wird der Prozess durch mehrere Gesetze und Verordnungen verkompliziert. Die Studie lobte Taiwans Entscheidung, Vor-Ort-Inspektionen zu eliminieren.
In der Kategorie der Kreditbeschaffung erbrachte Taiwan ebenfalls eine gute Leistung. Es stieg um drei Plätze auf den 52. Rang, bedingt durch den verbesserten Zugang zu Bonitätsinformationen, indem Daten von Versorgungsunternehmen in relevanten Berichten inkludiert wurden.
Unverändert blieb Taiwans Platzierung mit Rang 37 bei der Steuerzahlung, bei der Gründung eines Unternehmens (15), dem Schutz von Minderheiteninvestoren (30), der Registrierung von Eigentum (40) und der Durchsetzung von Verträgen (93).
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Datum: 04.11.2014 - 07:09 Uhr
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