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neues deutschland: Datenschützer: Kfz-Überwachung muss sich am Bundesdatenschutzgesetz orientieren

ID: 1125263


(ots) - Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung
über die massenhafte Erfassung von KFZ-Kennzeichen durch private wie
öffentliche Stellen weist der oberste Datenschützer des Landes
Schleswig-Holstein auf Unterschiede bei der rechtlichen Bewertung
hin. Gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland"
(Donnerstagausgabe) erklärte der Datenschutzbeauftragte Thilo
Weichert, dass sich die Legalität privater Überwachung grundsätzlich
am Bundesdatenschutzgesetz bemesse: Es gelte, "berechtigte und
schutzwürdige Interessen abzuwägen". Auch müsste die Überwachung
transparent gemacht und Daten zeitnah gelöscht werden: "Es kann
erlaubt sein. Aber es kommt darauf an, was vertraglich vereinbart
wurde." Anders verhalte es sich im Fall ansatzloser staatlicher
Kfz-Überwachung, beispielsweise durch Polizeibehörden. Diese habe das
Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 bereits als grundgesetzwidrig
eingestuft.

Am Dienstag hatten "Süddeutsche Zeitung" und NDR über die
massenhafte Erfassung von Kfz-Kennzeichen durch Betreiber von
Autowaschanlagen, Campingplätzen und Parkhäusern berichtet. In einem
anderen Fall befasste sich das Bundesverwaltungsgericht seit Mittwoch
mit der Rechtmäßigkeit der Erfassung von Autokennzeichen auf
bayerischen Straßen, nachdem das Landesverwaltungsgericht München die
Speicherung von acht Millionen Kennzeichen monatlich im Jahr 2012 als
"verhältnismäßig" beurteilt hatte. Die Klage wurde abgewiesen.



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Datum: 22.10.2014 - 23:30 Uhr
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