Gesetzgeber senkt A-Staub-Grenzwert um mehr als die Hälfte
TEKA unterstützt Unternehmen mit Messung und Absaug-Lösungen

(businesspress24) - Mitarbeiter in Metall verarbeitenden Betrieben sind häufig Immissionen aus der Luft ausgesetzt, vor denen Unternehmen sie schützen müssen. Um Belastungen und Erkrankungen in Zukunft noch effektiver vorzubeugen, hat der Gesetzgeber auf Empfehlung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) den Arbeitsschutzgrenzwert (AGW) für alveolengängigen, also lungengängigen Staub (A-Staub) von 3 mg/m3 auf 1,25 mg/m3 gesenkt. Der neue Grenzwert ist mit der Bekanntmachung in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 im April dieses Jahres in Kraft getreten. Der Grenzwert für einatembaren Staub (E-Staub) liegt nach wie vor bei 10 mg/m3.
Was bedeutet das für Betriebe?
Werden Grenzwerte überschritten, müssen Arbeitgeber generell entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Was die Einhaltung des neuen a-Staub-Grenzwerts angeht, hat der AGS eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.12.2018 den bislang zulässigen Wert von 3 mg/m3 zugrunde legen und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen hieran messen. Allerdings müssen sie auf jeden Fall ihre Gefährdungsbeurteilung einschließlich Messungen aktualisieren und dafür sorgen, dass Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik vorliegen. Innerhalb der Fünf-Jahresfrist müssen sie außerdem in einem Konzept beschreiben, durch welche Schritte und in welchen Zeiträumen die Einhaltung des neuen AGW erreicht werden soll.
Individuelle Lösungen
Zu den wirksamen Maßnahmen zählt die Absaugung an der Emissionsquelle am Arbeitsplatz und raumlufttechnische Maßnahmen wie sie die TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH (http://www.teka.eu/'') mit ihren mobilen und stationären Absauganlagen und Filteranlagen bietet. Der Experte für saubere Luft am Arbeitsplatz unterstützt Interessierte mit individuellen Lösungen, die auf einer optischen Schadstoff-Messung in der Produktionshalle und einer ausführlichen Beratung basieren.
Kontakt unter E-Mail info(at)teka.eu oder Tel. 0800 - 835 222 5 (Anrufe aus dem deutschen Festnetz kostenlos).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie GmbH wurde 1995 von den Geschäftsführern Jürgen Kemper und Erwin Telöken gegründet. Das Produktportfolio umfasst neben mobilen und stationären Absaug- und Filteranlagen auch Brennschneidtische sowie Sicht- und Schallschutz. Das im westfälischen Velen beheimatete Unternehmen beschäftigt rund 120 Mitarbeiter.
TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie
K. Herbers
Industriestr. 13
46342 Velen
info(at)teka.eu
02863/92820
http://www.teka.eu
Datum: 15.10.2014 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1122188
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Erwin Telöken
Stadt:
Velen
Telefon: 02863/92820
Kategorie:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 109 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesetzgeber senkt A-Staub-Grenzwert um mehr als die Hälfte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
TEKA Absaug- und Entsorgungstechnologie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).