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Mindestlohn 2015 - Nichts tun wird teuer - ETL-Gruppe berät kleine und mittelständische Betriebe

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Essen/Berlin, 15. Oktober 2014. Am 1. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz in Kraft, parallel dazu gehen unzählige Neuregelungen einher. Für viele kleine und mittelständische Arbeitgeber ergeben sich steuerliche und betriebswirtschaftliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Fragen. Die Steuerexperten der ETL-Gruppe haben gemeinsam mit den ETL-Fachanwälten frühzeitig das Thema aufgegriffen und beraten rund um alle wichtigen Schritte und den sicheren Umgang mit dem Mindestlohngesetz.


(businesspress24) - Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft – das Mindestlohngesetz. In Deutschland gibt es damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Grundsätzlich haben dann alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde.

Viele kleine und mittelständische Betriebe sind verunsichert und haben Fragen, beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen oder wie man den neuen, erheblich erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nachkommt. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten?
Auch Aushilfen, Mini-Jobbern, Praktikanten, Studenten, nahen Angehörigen sowie Ehe- und Lebenspartnern muss der Mindestlohn gezahlt werden. Außerdem gilt, Zulagen und vermögenswirksame Leistungen können nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, sie sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kein Bestandteil des Mindestlohnes.

In einigen Fällen ist es empfehlenswert, Arbeitszeitkonten einzurichten und diese regelmäßig zu überprüfen, so können Mindestlohnunterschreitungen rechtzeitig erkannt werden. Arbeitgeber müssen das Thema Mindestlohn aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher sowie aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht im Auge behalten − im Zweifelsfall steht das gesamte Gehaltsgefüge auf dem Prüfstand und bei Pflichtverletzungen drohen hohe Bußgelder.

Die Steuerexperten der ETL-Gruppe haben gemeinsam mit den ETL-Fachanwälten frühzeitig das Thema aufgegriffen. Sie informieren und beraten individuell kleine und mittelständische Betriebe rund um alle notwendigen Schritte sowie den sicheren Umgang mit dem Mindestlohngesetz.

Informationen unter der kostenfreien Servicenummer 0800 7 77 51 11.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ETL-Gruppe ist in Deutschland mit über 740 Kanzleien und weltweit in über 35 Ländern vertreten. Bundesweit ist ETL Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört mit einem Umsatz von über 580 Mio. Euro zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Insgesamt betreuen bundesweit etwa 7.000 Mitarbeiter – darunter mehr als 1.400 Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater – über 148.000 Mandanten, überwiegend aus dem Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Durch die fachübergreifende Zusammenarbeit können die ETL-Kanzleien eine lückenlose Rundumbetreuung bieten: So wird die optimale Unterstützung der Mandanten bei allen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen ihrer unternehmerischen Tätigkeit gewährleistet. Eigens entwickelte Branchenlösungen erfüllen die besonderen Anforderungen spezieller Interessengruppen und Wirtschaftszweige (Gesundheitswesen, Hotellerie und Gastronomie, Tankstellen, Senioren, Profisportler, Land- und Forstwirtschaft sowie Franchise-Systeme). Sie unterstreichen die Innovationskraft und das Marktverständnis des Unternehmens.



Leseranfragen:

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PresseKontakt / Agentur:

ETL-Gruppe, Susanne Münch, Steinstraße 41, 45128 Essen,
Telefon.: +49 201 2404-372, presse(at)etl.de, www.etl.de



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Datum: 15.10.2014 - 05:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Susanne Münch
Stadt:

Essen/Berlin


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Wirtschaft (allg.)


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