Schadensersatz von Mitarbeitern?
Arbeitgeber haften für Ihre Angestellten - wissen Sie das?

(businesspress24) - Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler, da geht auch mal etwas kaputt. Das wird seitens des Gesetzgebers weitestgehend als unternehmerisches Risiko angesehen, weshalb Sie nur in Ausnahmefällen Schadensersatz von einem Ihrer Mitarbeiter einfordern werden können. Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer. Besteht ein Schadensersatzanspruch, besteht bei größeren Schäden immer noch die Gefahr, dass Ihr Arbeitnehmer die geforderte Summe einfach nicht aufbringen kann. Auch eine Privathaftpflichtversicherung hilft Ihrem Mitarbeiter dann meist auch nichts, da nur eine kleine Hand voll Anbieter überhaupt Schutz für solche Schäden anbieten.
Über diese Lücke im Versicherungsschutz sind sich Versicherungsnehmer meist gar nicht im Klaren. Sicherlich stimmen Sie mit uns darin überein, dass es sowohl für Sie, wie auch Ihre Belegschaft sinnvoll wäre, über die Problematik der Haftung gegenüber dem Arbeitgeber aufzuklären, oder?
Nur ein informierter Mitarbeiter kann auch handeln - und vermeidet so eine Schieflage des Betriebsklimas wegen des Beitreibens Ihrer berechtigten Forderungen.
Gerne stehen wir Ihnen hier mit weiteren Informationen zur Verfügung. Gerne beantworten wir auch alle Fragen Ihres Teams und finden Lösungen für Ihre Leute, wenn Interesse und Bedarf besteht.
Gehen Sie kein Risiko ein!
Die Honawu GmbH können Sie von Mo.- Fr. in der Zeit von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon +49.(0)202.445880, per eMail unter Backoffice(at)Honawu.de oder www.Facebook.de/Honawu erreichen. Gerne können Sie uns auch im Netz unter www.Honawu.de besuchen oder laden Sie sich einfach unsere Honawu-App - mit Direktkontakt zu uns - auf Ihr Smartphone (für iPhone oder Android-Geräte).
Themen in dieser Pressemitteilung:
versicherung
sicherheitsvorschriften
honawu
schadensersatzleistung
mitschuld
pflichtverletzung
quotelung
leistungsfall
obliegenheitsverletzung
versicherungsvertragsgesetz
mitarbeiterhaftung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Honawu Gruppe hat sich darauf spezialisiert, fachkompetent und qualitativ hochwertig ihren Kunden zur Seite zu stehen, sowie den heutigen Versicherungs- und Finanzmaklern und freien Vertrieblern zu helfen, ihr Büro zu planen, zu organisieren und deren Kunden zu betreuen. Telefonisch, Postalisch, per Internet, eMail oder auch im Socialmedia ist die Honawu Gruppe für seine Kunden und Partner immer erreichbar.
Wir würden uns freuen, wenn Sie testen würden - gerne auch per Smartphone-App "Honawu Gruppe" (für iOS, Android und Windows-Phone)
Sie können diese Pressemitteilung ? auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Am Heckendorn 37, 42279 Wuppertal
Datum: 10.10.2014 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1120151
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Holger Nauß
Stadt:
Wuppertal
Telefon: +49.(0)202.445880
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadensersatz von Mitarbeitern?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Honawu Vermögensmanagement GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).