Unzureichende Nutzung von Standards zwischen Fondsgesellschaft und Verwahrstelle
Übermittlung von Daten kann vereinfacht werden
(businesspress24) - Fehlende Standards bzw. die Nichtnutzung vorhandener Standards im Datenaustausch zwischen Verwahrstelle und KVG führen zu erhöhten Kosten bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen auf beiden Seiten. Das ist die Aussage von Joachim Gruß von der HSBC Transaction Services GmbH in seinem Vortrag beim INVESTMENT FORUM Frankfurt am 02. Juli 2014.
Der Datenaustausch zwischen der Fondsgesellschaft und der Verwahrstelle wird in der Regel individuell vereinbart. Dadurch kommen proprietäre Formate zum Einsatz, die nicht nur zu Beginn der Umsetzung, sondern auch in der Weiterentwicklung, Ressourcen binden, zum Beispiel bei neuen regulatorischen Anforderungen oder neuen Asset-Klassen. Dies trifft die Übermittlung von Transaktionen bzw. Abrechnungen genauso wie die Abstimmung des Net Asset Value (NAV) und der Vermögensaufstellung. Auch die Abstimmung über Bewertungskurse und Verletzungen der Anlagegrenzen sind betroffen.
Eine aktuelle Studie der Konsort zeigt, dass die Verwahrstellen hier den größten Handlungsbedarf sehen. Die Studie zeig weiter, dass nur die Hälfte aller Wertpapiertransaktionen mittels SWIFT oder FIX übermittelt werden. Bei anderen Geschäften wie Derivaten oder Termingeldern ist es sogar weniger als ein Drittel. In diesen Asset-Klassen dominiert weiter die Übermittlung per Fax-Gerät.
Auch bei der Übermittlung des Fondspreises und der Vermögensaufstellung könnte es besser aussehen. Bei drei Vierteln aller Fonds übermitteln die Fondsgesellschaften diese Informationen in Form von csv-Dateien. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um proprietäre Formate. Das ist umso ernüchternder, da mit FundsXML ein Standardformat vorliegt, das die Anforderungen für diesen Zweck erfüllt - FundsXML wird zum Beispiel in Österreich intensiv genutzt und ist damit auch praxiserprobt.
Der Foliensatz von Herr Gruß steht auf hier zum Download (http://www.investment-forum.eu/download_2014-07-02_if_ffm-Dateien/vortrag_3_investment_forum_2014-07-02.pdf) bereit.
Zum INVESTMENT FORUM nach Frankfurt am Main hatte Konsort auch dieses Jahr gemeinsam mit den Partnern Stefan Nützel - NeXeLcon und Nicolai Schödl Business Consulting in die Räumlichkeiten des BVI eingeladen.
Im Rahmen der Studie "Verwahrstellen in Deutschland 2014" hat Konsort 29 Verwahrstellen mit einem gemeinsamen Marktanteil von über 90 % zu strategischen, regulatorischen und operativen Themen befragt. Details zur Studie finden Sie unter www.verwahrstellenstudie.de. (http://www.verwahrstellenstudie.de)
Themen in dieser Pressemitteilung:
investment-forum
standards
220
bermittlung
fondsgesellschaft
verwahrstelle
propriet-228
re-formate
transaktionen
nav
verm-246
gensaufstellung
bewertungskurse
swift
fix
asset
klassen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Konsort
Die Konsort GmbH ist eine Unternehmensberatung, die sich auf die Investmentfondsindustrie spezialisiert hat.
Konsort unterstützt Kunden in der Optimierung von Prozessen, Strategie und IT.
Die Erfahrungen der Mitarbeiter reichen vom Portfolio-Management über die Fondsbuchhaltung bis hin zur Fondspreisbestätigung durch die Verwahrstelle und Sales-Prozesse. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die Bereiche Exchange Traded Funds (ETF) und Verwahrstellen.
Der Firmensitz ist Mörfelden-Walldorf vor den Toren Frankfurts.
Konsort GmbH
Alexander Reschke
Bamberger Straße 10
64546 Mörfelden-Walldorf
presse(at)konsort.de
+49 6105 94 63 94
http://www.konsort.de
Datum: 23.09.2014 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1111976
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Reschke
Stadt:
Mörfelden-Walldorf
Telefon: +49 6105 946394
Kategorie:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 137 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unzureichende Nutzung von Standards zwischen Fondsgesellschaft und Verwahrstelle
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Konsort GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).