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Streaming nicht illegal

ID: 1109993

Abmahnung wegen Streaming


(businesspress24) - Das Amtsgericht Hannover hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dem Thema Streaming beschäftigt und gelang zum Schluss, dass Das Streamen eines illegal veröffentlichten Films erlaubt ist. (AG Hannover, Urt. v. 27.05.2014 - Az.: 550 C 13749/13).
Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage eines Red-Tube-Abmahnung ?Betroffenen.

Das Gericht entschied, dass auch das Streamen eines illegal veröffentlichten Films nicht gegen das Urheberrecht verstößt.

Der Betroffene könne keine Prüfpflicht auferlegt werden, ob eine rechtmäßige Nutzung vorliegt. Der Nutzer eines Streams habe in der Regel keine Möglichkeit zu prüfen, ob der Film rechtmäßig öffentlich zugänglich gemacht wurde oder nicht. Des Weitere greife hier auch das Vervielfältigungsrecht zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG), so das Gericht.


LEXKONNEX -Anwalt Mainz

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LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung und Filesharing unterstützend zur Seite und suchen gemeinsam die passende Verteidigungsstrategie für den Einzelfall.



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BGH: Die Prozessführungsbefugnis des Leasinggebers
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 18.09.2014 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jenny Gocheva
Stadt:

Mainz


Telefon: 061311448292

Kategorie:

Recht und Verbraucher


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